Bedingte Haft und Geldstrafe für 50-Jährigen

Todesraser-Ausrede: ''Film-Riss durch Unterzuckerung''

06.07.2022

Weil ein Raser sie von hinten rammte, musste eine unschuldige 28-Jährige sterben.

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© APA/KERSTIN SCHELLER
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OÖ. Der Verkehrsrowdy war am 1. April in Niederwaldkirchen auf der B 127 Richtung Linz unterwegs. Wie ein Irrer setzte er ein Rasermanöver nach dem anderen, bis er Sarah S. hinten touchierte – die der Wagen der Frau krachte gegen einen Regionalbus, sie starb. Vor Gericht versuchte der Todesraser am Mittwoch, sich als Opfer (seiner Diabetes)-Krankheit darzustellen. Er sei auf dem Weg ins Spital gewesen und zum Unfallhergang habe er einen „Filmriss durch Unterzuckerung“. Eine glatte Lüge, die ihm der Richter auch sogleich vorhielt: Bei der Einvernahme hatte er den Crash und wie es dazu kam, noch detailreich geschildert. Damals übernahm er die „volle Verantwortung“. Das Urteil: 9 Monate bedingt und 7.200 Euro Geldstrafe. Nicht rechtskräftig.

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