Neue Entwicklung

Tödliche Hunde-Attacke: Halterin drohen bis zu 3 Jahre Haft

05.10.2023

Das Verfahren wird jetzt nicht wegen fahrlässiger, sondern wegen grob fahrlässiger Tötung geführt.

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© APA/TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAYR
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Die Staatsanwaltschaft Linz hat nach der tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin die Ermittlungen übernommen und auf grob fahrlässige Tötung erweitert. Die Hundehalterin, die bei dem Angriff auf einem Feldweg selbst schwer verletzt wurde, konnte bisher noch nicht befragt werden. Die Obduktion der 60-Jährigen hat ergeben, dass sie infolge unzähliger Bissen wegen hohen Blutverlusts gestorben ist, bestätigte eine Staatsanwaltschaftssprecherin Medienberichte am Donnerstag.
 

Nachdem die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung ermittelt, wird der Fall bei einer möglichen Anklage nicht vor dem Bezirks- sondern vor dem Landesgericht verhandelt. Im Falle einer Verurteilung drohen der 37-jährigen Züchterin bis zu drei Jahre Haft. 

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Alle Kampfhunde abgegeben

Noch am Dienstag wurden alle vier verbliebenen Kampfhunde weggebracht. Wie die Bezirkshauptmannschaft auf Nachfrage betont, handelte es sich um keine behördliche Abnahme, sondern um einen freiwilligen Schritt der Besitzerinnen.  Nach ÖSTERREICH-Infos dürften sie nach Wien zu befähigten Privatpersonen gebracht worden sein. Die Stadt Wien winkt dezidiert ab und erklärt: "In unseren Einrichtungen werden wir die Tiere nicht nehmen." Demnach dürften die Tiere nur in einem privaten Asyl untergekommen sein.

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Die Besitzerinnen haben, wohl auch aufgrund der Stimmung im Ort und der Auflage des Bürgermeisters, dass ihre Hunde das Grundstück nicht mehr verlassen und auch im eigenen Garten nur noch mit Beißkorb und Leine geführt werden dürfen, alle Hunde abgegeben: nämlich vier ausgewachsene AmStaffs sowie sieben erst zwei Wochen alte Welpen, die natürlich bei der Mutter bleiben müssen.  

Die Hundehalterin war Montagvormittag mit dem American Stafford Terrier in Naarn (Bezrik Perg) Gassi, als dieser plötzlich die Joggerin anfiel und tot biss. Die Besitzerin, konnte den angeleinten Rüde nicht von dem Opfer wegzerren. Inzwischen ist das Tier eingeschläfert und auch alle anderen Hunde der Halterin sind weggebracht worden. Am Donnerstag beschäftigt sich auch der oö. Landtag mit dem Fall. Zudem tagt erstmals einen Arbeitgruppe zur Evaluierung des oö. Hundehaltegesetzes. Derzeit gibt es in Oberösterreich keine sogenannten Listenhunde, für die eigene Haltungsvorschriften, wie etwa das Tragen eines Maulkorbs im öffentlichen Raum, gelten. 

Gesetz soll verschärft werden  

Der für Tierschutz zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) hat unterdessen mitgeteilt, dass am Donnerstag erstmals die von ihm einberufene Arbeitsgruppe zur Evaluierung des oö. Hundehaltegesetzes tagt. Schon vor dem Treffen betonte er, externe Expertenmeinungen einzuholen, "damit es zu keinen Schnellschüssen kommt". Ihm gehe um die "fachliche Einschätzung" zu möglichen Verschärfungen beim Thema Leinen- und Beißkorbpflicht im öffentlichen Raum sowie die Ausweitung der Ausbildungserfordernisse vor Anschaffung eines Hundes. Derzeit müssen alle künftigen Hundebesitzer in Oberösterreich einen sechsstündigen Sachkunde-Kurs absolvieren. Weiters gelte es zu prüfen, ob und wie eine Ausweitung von Regelungen "nach Kriterien wie beispielsweise der Beißkraft, Körpergewicht oder Körpergröße umsetzbar sind", umriss Lindner den Fragenkatalog für die Arbeitsgruppe.

 Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verwies am Rande eines Pressegesprächs am Mittwoch in Wien darauf, dass das Sozialministerium bereits 2018 nach einem tödlichen Hundebiss in Wien versucht hatte, eine österreichweit einheitliche Regelung zu finden. Das sei nicht gelungen. Für Tierschutz ist Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch zuständig. "Es wäre schon notwendig, dass es eine einheitliche Regelung gibt", sagte Zadic.

Das Ministerium von Rauch informierte, dass der Schutz von Menschen vor Gefahren, die sich aus der Tierhaltung ergeben, grundsätzlich in den Sicherheitsgesetzen der Länder geregelt sei. Die Frage der sicheren Verwahrung von Hunden sei somit Thema von sicherheitspolizeilichen Bestimmungen. Eine Vereinheitlichung wäre "durchaus wünschenswert", da es auch eine Erleichterung für die Tierhalter bedeuten würde, hieß es weiter. Aber, so hieß es auch aus dem Ministeriumsbüro, entsprechende Versuche nach besagtem Vorfall 2018 über eine 15a-Vereinbarung einer einheitlichen Regelung zu erzielen, seinen "am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert. Nach dem jüngsten tödlichen Angriff prüft man aber mögliche Maßnahmen, "etwa die Ausweitung von Sachkundenachweisen, um derartige Vorfälle zukünftig vermeiden zu können".

Nicht zielführend erscheint dem Ministerium das Modell der Listenhundegesetzgebung zu sein, "da die rassespezifische Gefährlichkeit von Hunden weder wissenschaftlich erwiesen noch durch zuverlässige Beißstatistiken belegt wird". Die Listen seien "zu einem guten Teil beliebig" und ihre Effektivität erscheine fraglich, weil es keine Hinweise gebe, wonach sich in Bundesländern - weder in deutschen noch in österreichischen - mit Listenhundegesetzgebung signifikant weniger Vorfälle ereignen als in jenen ohne Rasselisten.

Die ÖVP Oberösterreich spricht hingegen sehr wohl von "Kampfhunden". Klubobmann Christian Dörfel hält für "dringend notwendig, die Regeln für den Umgang mit sogenannten Kampfhunden zu überdenken und die erforderlichen Änderungen schnellstmöglich vorzunehmen. Dazu zählt neben Beißkorbpflicht er auch "die Verschärfung der Strafen für fahrlässige Kampfhundebesitzer". Einen entsprechenden Antrag der ÖVP kündigte er für den Landtag am Donnerstag an.
 
   

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