Prozess

Tod von Säugling nach Geburt: Arzt vor Gericht

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Der Gynäkologe stand am Mittwoch wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht. 

Im Prozess gegen einen Gynäkologen wegen des Todes eines Neugeborenen im Krankenhaus Vöcklabruck wird am Mittwoch ein Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft legt dem Arzt grob fahrlässige Tötung und grob fahrlässige Körperverletzung - die Mutter erlitt bei der Entbindung eine Uterusruptur - zur Last.

Zum Finale des Prozesses war am Mittwoch die Mutter am Wort. Sie will nicht ausreichend aufgeklärt und nicht ernst genommen worden sein.

Bei der Entbindung im Dezember 2021 kam es zu einem Riss der Gebärmutter, der eine Notoperation notwendig machte. Das Baby starb wenige Tage nach der Geburt aufgrund der dabei erlittenen Gehirnschäden. Bei der Mutter kam es zu großem Blutverlust. Sie galt laut Staatsanwalt als Risikopatientin, weil bei ihrer ersten Entbindung im Jahr 2019 ein Notkaiserschnitt durchgeführt werden musste. Ursprünglich war auch für die zweite Entbindung ein Kaiserschnitt vorgesehen, die Patientin habe sich dann kurzfristig aber doch für eine natürliche Geburt entschieden, während des Geburtsvorgangs aber wieder eine Sectio verlangt.

Die Anklage wirft dem Arzt mehrere Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht vor, im Kern ein für die Risikopatientin gefährliches Medikament zur Geburtseinleitung verwendet und die Patientin darüber mangelhaft aufgeklärt zu haben. Der Arzt zeigte sich nicht geständig. Er bestreitet auch, dass ihm mitgeteilt worden sei, dass die Patientin sich zum Schluss doch zugunsten eines Kaiserschnitts umentschieden habe.

Die Mutter, die mittlerweile ein weiteres Baby bekommen hat, wurde am Mittwoch in Abwesenheit des Gynäkologen einvernommen. Sie leide seit dem Vorfall an schweren seelischen und körperlichen Schmerzen, sagte sie. Bei der Entbindung habe sie sich alleingelassen gefühlt, danach habe man sie nicht gut über den Zustand ihres - letztlich verstorbenen - Neugeborenen informiert, das nach Salzburg verlegt worden war. Man habe ihr nur gesagt, dass das Baby beatmet werde und schwere Hirnschäden zu erwarten seien.

Starke Schmerzen nach Einleitung der Geburt

Die Mutter berichtete vor Gericht, dass im Vorfeld ein Kaiserschnitt und eine natürliche Geburt vom Gynäkologen als gleichwertig eingestuft worden seien. Sie habe zunächst eher zum Kaiserschnitt tendiert. Als die Wehen einsetzten und alle Untersuchungen gut verliefen, entschied sie sich aber, es doch "normal" zu probieren. Als die Wehen nachließen, habe man ihr die Wahl gelassen: Entweder man leite die Geburt nun ein oder sie gehe vorerst wieder nach Hause. Sie habe gefragt, ob die Einleitung ein Risiko berge und die Antwort "Nein" erhalten. Daher habe sie zugestimmt. Laut ihrer Schilderung habe sie nach der Einleitung aber starke Schmerzen bekommen und mehrmals nach einem Kaiserschnitt verlangt. "Ich kann nicht mehr, ich hab' solche Schmerzen, ich möchte Kaiserschnitt", habe sie gesagt. Die Hebamme habe aber sinngemäß gemeint: Es passt ja alles, Geburt verläuft gut, wir unterstützen Sie.

Der Verteidiger zückte daraufhin einen Ambulanzbericht, datiert einige Tage vor der Entbindung. Darin stehe, dass die Patientin ausführlich über beide Varianten aufgeklärt sowie über die Gefahr einer Uterusruptur informiert worden sei und sich für einen Kaiserschnitt entschieden habe. "Stimmt so nicht", sagte die Frau. Sie habe keine Info zu Risiken der vaginalen Geburt bekommen. Im Aufklärungsbogen, der von der Patientin unterschrieben wurde, sei aber explizit die Aufklärung zu vaginalen Geburt festgehalten, beharrte der Anwalt, hier stehe handschriftlich: "Patientin über erhöhtes Risiko der Uterusruptur aufgeklärt". Die Frau bestreitet dies. Das könne nicht stimmen, das sei sicher nicht dort gestanden.

Kurz vor Mittag war die Einvernahme der Mutter abgeschlossen. Als Nächstes wird der Arzt über ihre Aussagen informiert und kann dazu Stellung nehmen.

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