47-Jährige verurteilt

Traunerin schickte Geld an IS-Kämpfer in Syrien

30.08.2017

Unbedingte Geldstrafe von 1.200 Euro und zwölf Monate bedingte Haft.

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Eine 47-Jährige hat am Mittwoch im Landesgericht Linz rechtskräftig eine unbedingte Geldstrafe von 1.200 Euro und zwölf Monate bedingte Haft wegen Terrorismusfinanzierung ausgefasst. Sie soll ihren Schwager und ihren Neffen, die als IS-Kämpfer in Syrien waren, mit 10.894 Euro unterstützt haben. Die Frau beteuerte glaubhaft, sie habe nur aus Mitleid gehandelt, was ihr das Gericht auch abnahm.

Die Angeklagte aus Traun (Bezirk Linz-Land) erfüllt augenscheinlich kein Klischee, das man einer IS-Unterstützerin zuschreiben würde: In Serbien geboren, lebt sie seit 45 Jahren in Österreich, hat die Staatsbürgerschaft, ist Christin, westlich gekleidet, spricht oberösterreichische Mundart, arbeitet seit Jahren beim Finanzamt, ist eine alleinerziehende berufstätige Witwe - "völlig integriert", wie ihre Verteidiger sagt. Über den IS wisse sie "nicht viel", meinte sie selbst. Wieso man sich einer solchen Organisation anschließe, könne sie nicht verstehen.

10.894 Euro nach Syrien geschickt

Die Anklage legte ihr allerdings Terrorismusfinanzierung, ein Delikt mit einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft, zur Last. Sie soll dem Bruder ihres verstorbenen Mannes und seinem Sohn, die 2013 nach Syrien gingen, von Mai 2015 bis März 2016 in zwölf Überweisungen insgesamt 10.894 Euro geschickt haben - von Postämtern in Linz und Traun via Western Union an Mittelsmänner in der Türkei, die das Geld dann nach Syrien brachten, zeichnete die Staatsanwältin den Weg des Geldes nach. Die beiden Kämpfer hätten es für ihren Lebensunterhalt und für medizinische Versorgung, auch für die Behandlung einer Schussverletzung, verwendet.

Die Angeklagte gab die Vorwürfe auch zu, allerdings stamme das Geld nicht von ihr, sondern von ihrem Schwiegervater. Dieser sei aber an der Überweisung via Western Union gescheitert und habe sie um Hilfe gebeten. Daher habe sie das für ihn erledigt. Schwager und Neffe hätten ihr anfangs erzählt, sie würden nicht als Kämpfer nach Syrien gehen, sondern, weil sie dort keine Steuern und keinen Strom zahlen müssten etc., schilderte die Frau. Später hätten sie aber kämpfen müssen. Sie sei in laufendem Kontakt mit ihren Verwandten gestanden, es sei aber immer nur um Alltägliches gegangen.

"Aus Mitleid" gehandelt

Das Geld habe sie überwiesen, "weil sie mir so leidgetan haben", beteuerte sie. "Es liegt mir fern, dass ich irgendwelche Institutionen unterstütze" wie den IS. Aber die Familie habe z. B. nur einmal am Tag Strom gehabt. "Sie ham' ma erbarmt." Sie räumte allerdings ein, dass sie zum Zeitpunkt der Geldtransfers bereits gewusst habe, dass die Männer für den IS kämpften. "Sie wurden ja schon gesucht." Mittlerweile dürften die beiden aber nicht mehr am Leben sein.

Das Schöffengericht berücksichtigte in der Urteilsfindung, dass es der Frau offenbar nicht um die direkte Unterstützung der Terrororganisation gegangen sei. Aber, dass es sich bei den Profiteuren um Verwandte gehandelt hat, "schützt nicht vor Strafe", so Richterin Petra Oberhuber in der Begründung, zudem müsse man den generalpräventiven Aspekt berücksichtigen. Terrorismusfinanzierung sei "keine Kleinigkeit".

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