Drama
Unfalldrama: Vier Mädchen tot
22.04.2009
Tragödie auf bayerischer Seite: Auf dem Weg zur Party schleuderte ein Auto mit vier jungen Mädchen in den Gegenverkehr, alle starben.
schockierender Anblick
Waldkirchen (Bayern). Den Rettungskräften
bot sich am Montagabend ein schockierender Anblick. Auf der Staatsstraße
2132 zwischen Waldkirchen und Freyung (Bayern), nahe der
oberösterreichischen Grenze, waren zwei Wagen ineinander gerast. Beide
Fahrzeuge standen in Flammen.
Tod an Unfallstelle
Während die Retter die Lenkerin des einen
Wagen schwer verletzt bergen konnten, gab es für die Insassen des zweiten
Fahrzeuges keine Rettung mehr: Die 19-Jährige Lenkerin Jeanett B. und ihre
Beifahrerinnen Tanja St. (17), Nicole F. (17) und Christina S. (17) starben
noch an der Unfallstelle.
Überholt
Die vier Mädchen aus Waldkirchen waren auf dem Weg
zu einer Party mit Freunden gewesen. Laut Polizei wurde der Wagen der vier
gegen 19.30 Uhr vermutlich überholt, worauf Jeanett B. das Steuer verriss
und aufs Bankett geriet. Der Wagen schleuderte zurück auf die Straße und in
den Gegenverkehr – gegen den blauen Mazda von Hannelore R. (49).
In Flammen
Durch die Wucht des Zusammenstoßes wurde der Wagen
der 19-jährigen Jeanett B. in zwei Teile zerrissen, sie und eine Beifahrerin
aus dem Auto geschleudert. Die zwei anderen Mitfahrerinnen wurden im Fond
eingeklemmt. Zu allem Unglück fingen beide Fahrzeuge auch noch an zu
brennen. Die Feuerwehr konnte Hannelore B. (49) aus Untergriesbach schwer
verletzt bergen. Sie wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus
Deggendorf geflogen.
Für die Mädchen kam jede Hilfe zu spät: Zwei verbrannten im Wagen, die herausgeschleuderten starben ebenfalls an der Unfallstelle. Besonders tragisch: Die Lenkerin Jeanett B. lebte als einziges Kind allein mit ihrer Mutter. Der Vater war vor drei Jahren bei einem Betriebsunfall ums Leben gekommen. Ein Lkw war über seinen Kopf gefahren.
Fahndung
Jetzt fahndet die bayerische Polizei fieberhaft nach
dem Wagen, der die Mädchen kurz vor dem Unglück überholt hatte. „Inwieweit
der Überholvorgang unfallursächlich war oder zum Unfall beigetragen hat,
muss allerdings noch geklärt werden“, sagte Oberstaatsanwalt Helmut Walch.