Linz

Urteil: 12 Jahre Haft für Entführer

09.12.2011

Mitbeschuldigter fasst zehneinhalb Jahre aus: Urteile nicht rechtskräftig.

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© Flickr: mrbill / CC-BY 2.0
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Der Prozess nach der versuchten Entführung einer Bankiersfrau im Mühlviertel hat am späten Freitagabend im Landesgericht Linz mit Schuldsprüchen geendet: Der 56-jährige deutsche Hauptangeklagte wurde zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, der mitbeschuldigte 33-jährige Spanier zu zehneinhalb Jahren. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, beide Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Urteile sind somit noch nicht rechtskräftig.

Laut Anklage sollte die Bankiersgattin am 8. September des Vorjahres im Bad gefesselt werden, dort festgehalten und von ihrem Mann 300.000 bis 400.000 Euro Lösegeld gefordert werden. Der Deutsche mit US-Wurzeln hatte an den drei Verhandlungstagen erklärt, dass er aus Angst vor dem Vater des Spaniers - einem kolumbianischen Drogenboss - gehandelt habe. Letztendlich will er den Plan einer Entführung aber verworfen haben, so der 56-Jährige, der sich als Retter der Frau darstellte. Der 33-Jährige wiederum bekannte sich von Verhandlungsbeginn an nicht schuldig. Er will mit der Sache gar nichts zu tun gehabt haben und fürchtet sich nach eigener Aussage vor dem Hauptangeklagten.

Diesen sprachen die Geschworenen einstimmig des Verbrechens der versuchten erpresserischen Entführung schuldig. Der Spanier wurde mit 5:3 Stimmen schuldig gesprochen. Er brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus und schüttelte seinen Kopf. Als mildernd wertete die Richterin seine bisherige Unbescholtenheit und den Umstand, dass es nur beim Versuch geblieben sei. Der Deutsche wirkte deutlich gefasster. Auch in seinem Fall wurde der Versuch als mildernd gewertet sowie sein Tatsachengeständnis, als erschwerend mehrere Kapitalverbrechen in Amerika.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Schlussplädoyer von "vielen Dingen, die nicht zusammenpassen", berichtet. Die Schilderungen des 56-jährigen Hauptangeklagten nannte sie "abstrus", sichergestellte DNA und Fingerabdrücke würden ihn und den anderen Beschuldigten belasten. Der Verteidiger des Deutschen sprach dagegen von einem freiwilligen Rücktritt vom Versuch. "Man kann fünf Minderjährige missbrauchen und hat nicht annähernd so einen Strafrahmen", so der Anwalt zur Höchststrafe in dem Fall von 20 Jahren. Sein Mandant werde als unmittelbarer Täter geführt, es gebe aber keinerlei Beweise dafür, erklärte der Verteidiger des Spaniers. Er habe sich zwar sicher in einem Nahbereich des Tatorts aufgehalten. Die Frage sei jedoch, ob der 33-Jährige überhaupt einen Beitrag geleistet habe, und falls ja, welchen, erklärte der Anwalt.

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