Tanzlehrerin vergewaltigt und erschlagen. 18 Jahre Haft - darum beruft er jetzt.
Die Tat hatte er stets abgestritten, das harte Urteil von 18 Jahren Haft am Mittwochabend nur mit einem Kopfschütteln quittiert. Jetzt steht fest: Familienvater Helmut S. (39), der die Tanzlehrerin Ingrid Sch. (51) im vergangenen Sommer erst vergewaltigt und dann getötet haben soll, wird gegen das Urteil Berufung einlegen.
Seine beiden Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. „Es lagen keine Beweise vor, um unsere Mandanten verurteilen zu können“, erklärt Anwalt Rene Haumer gegenüber ÖSTERREICH.
Während die Geschworenen von einem brutalen Sexualdelikt ausgingen, will sich Helmut S. am 7. Juli einvernehmlich mit Ingrid Sch. zum Sex in ihrem Garten getroffen haben. Die 51-Jährige sei danach zwar leicht gestürzt, passiert sei dabei aber nichts. Weil er unschuldig sei, habe sich der Gmundner nach dem Mord dann auch sofort freiwillig der Polizei gestellt.
Und wie geht es Helmut S. (für ihn gilt die Unschuldsvermutung) jetzt? „Wir haben mit einem klaren Freispruch gerechnet. Er ist schockiert“, so sein Anwalt Haumer.