Im März 2024 wurden Öl und Gas gefunden.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Paragraf 43a des Oberösterreichischen Naturschutzgesetzes und damit den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden als verfassungswidrig aufgehoben. Somit seien die Probegasbohrungen in Molln nahe des Nationalparks Kalkalpen, gegen deren Bewilligung UWD und Naturschutzbund Beschwerde eingereicht hatten, eigentlich rechtswidrig gewesen, folgerte der Umweltdachverband (UWD).
Bei einer Probebohrung (Welchau-1) der Betreiberfirma ADX Energy nahe des Nationalparks Kalkalpen in Molln waren im März 2024 Öl und Gas gefunden, die Bohrungen im Dezember aber unterbrochen worden.
UWD und Naturschutzbund hatten Ende 2023 wegen der geplanten Gas-Probebohrungen in Molln (Bezirk Kirchdorf) nahe des Nationalparks Kalkalpen Beschwerde gegen die Bewilligung der Naturschutzbehörde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich eingereicht. Nach der damals geltenden Rechtslage kam ihr aber keine aufschiebende Wirkung zu, denn mit der von Schwarz-Blau im oberösterreichischen Landtag beschlossenen Novelle des Naturschutzgesetzes 2014 wurde bei angefochtenen positiven Naturschutzbescheiden eine Beweislastumkehr eingeführt. Hatten davor Beschwerden vom Umweltanwalt und/oder dazu berechtigten Naturschutzorganisationen automatisch eine aufschiebende Wirkung, muss nun die Notwendigkeit zum Aufschub nachgewiesen werden.
Landesverwaltungsgericht beantragte VfGH-Prüfung
Nun müsse das LVwG den Bescheid der Naturschutzabteilung des Landes Oberösterreich, in dem die aufschiebende Wirkung abgewiesen wurde, aufheben. Das LVwG selbst hatte im Februar 2024 beim VfGH beantragt zu prüfen, ob das Streichen der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden im Naturschutzgesetz des Landes zulässig sei.
"Der VfGH hat mit seinem Erkenntnis den Rechtsschutz und das Rechtsstaatsprinzip gestärkt", so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. Das Urteil gelte mit sofortiger Wirkung. "Im konkreten Fall wurden durch die Gas-Probebohrungen in Molln unter Schutz stehende Naturgebiete nahe des Nationalparks Kalkalpen massiv bedroht - das Urteil des VfGH macht klar, dass dies ohne die endgültige rechtliche Klärung nicht hätte passieren dürfen", betonte Maier.
Reform des OÖ Naturschutzgesetzes
"Das Urteil zeigt klar auf, dass die bisherigen Eingriffe nicht hätten stattfinden dürfen. Es ist nun zwingend notwendig, das OÖ Naturschutzgesetz zu reformieren, um künftig derartige rechtswidrige Eingriffe in die Natur zu verhindern und den effektiven Rechtsschutz im Einklang mit der Aarhus-Konvention und dem Rechtsstaatsprinzip weiter zu stärken", fordert Thomas Wrbka, Präsident des Naturschutzbundes Österreich. Weitere geplante Tests seien damit unzulässig, bis das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich über die Beschwerde gegen den Bescheid entschieden habe.