Wels
Von Schüler sexuell beleidigt: Lehrerin klagt Republik
24.03.2014Pädagogin will Schmerzensgeld, weil sie sich von Direktor gemobbt fühlt.
Eine Lehrerin einer Schule aus dem oberösterreichischen Salzkammergut hat die Republik geklagt, nachdem sie von einem Schüler sexuell beleidigt worden war. Die Frau will laut Medienberichten in einem Prozess Schmerzensgeld, weil sie sich vom Direktor der Schule gemobbt fühlt. Ein anderer Fall eines Schülers, der ebenfalls die Republik geklagt hatte, wurde inzwischen vom Gericht abgewiesen.
Die Klage der Lehrerin steht im Zusammenhang mit einem Schüler, der sich im März 2012 von ihr im Unterricht ungerecht behandelt gefühlt und sie deshalb mit einer Bemerkung sexuellen Inhalts gröblich beleidigt hatte. Die Frau meldete den Vorfall ihrem Direktor. Er informierte den Landesschulrat, was dieser bestätigt. Demnach habe dessen Rechtsabteilung umgehend den Schüler für seinen "unentschuldbaren Auszucker" für vier Wochen vom Unterricht suspendiert. Das war der Lehrerin zu wenig. Sie verlangte den unbedingten Rausschmiss. Eine mündliche Entschuldigung verweigerte sie, eine daraufhin schriftlich erfolgte nahm sie nicht an.
Lehrerin fühlt sich von Direktor gemobbt
Die Lehrerin klagt nun die Republik, weil sie sich von ihrem Direktor schon seit dessen Amtsantritt 2007 ungerecht behandelt und gemobbt fühlt. Er habe ihr mehrmals zu verstehen gegeben, dass er kein Vertrauen zu ihr habe. Nach dem Zwischenfall habe er sie gezwungen, bis Schulschluss in der betreffenden Klasse zu unterrichten. Sie befindet sich seit längerem mit Unterbrechungen im Krankenstand. Ein ärztliches Gutachten bestätige laut ihrem Anwalt den Zusammenhang mit dem Klima in der Schule. Er will im Prozess nachweisen, dass es in der Schule Rechtswidrigkeiten gegeben habe. Der Dienstgeber sei mit der sexuellen Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz nicht adäquat umgegangen und habe der Frau damit Schaden zugefügt, der noch beziffert werden müsse. Geklagt wird vorerst auf 20.000 Euro Schmerzensgeld.
Der Landesschulrat steht auf dem Standpunkt, dass Schülern, die einmal die Nerven verlieren - das komme immer wieder vor - deswegen nicht die gesamte Karriere verbaut werden solle. Eine vorübergehende Suspendierung sei meist ein geeignetes "Heilmittel". Im konkreten Fall sei der junge Mann weder vorher noch nachher jemals auffällig gewesen und werde voraussichtlich heuer den Schulabschluss ohne Probleme schaffen. Die Frau habe sich nie bei der Personalvertretung über die Vorgänge beschwert, einen angebotenen Wechsel an eine andere Schule habe sie abgelehnt. Ein Urteil des Landesgerichtes Wels in der Causa ist vorerst nicht absehbar.
Andere Klage abgewiesen
In einem umgekehrt gelagerten Fall, in dem ein Schüler wegen Ohrfeigen des Direktors von der Republik Schadenersatz verlangt hatte, wurde die Klage nach einem zweijährigen juristischen Streit rechtskräftig abgewiesen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Linz am Montag auf APA-Anfrage mitteilte.
Der Vater des Buben hatte dem inzwischen pensionierten Direktor insgesamt fünf massive Übergriffe auf seinen Sohn, der damals die erste Klasse Volksschule besuchte, vorgeworfen. Das Kind habe danach unter Angst und Einschlafproblemen gelitten und sei zum starken Bettnässer geworden. Der Direktor will dem Buben nur einen leichten Klaps gegeben und sich danach dafür entschuldigt haben.
Der Vater klagte auf 3.500 Euro Schadenersatz für seinen Sohn. Das Landesgericht Linz wies die Klage im vergangenen April ab, die zweite Instanz bestätigte diesen Spruch im September. Als Begründung wurde angegeben, dass die Symptome nicht auf die Ohrfeigen zurückgeführt werden konnten - es habe zwar Übergriffe gegeben, aber keine krankheitswertigen Folgen, befand das OLG.