Nach 11 Tagen im US-Knast

Wieder frei! Leo S. mit seinen Eltern vereint

10.08.2018

Sein Rechtsanwalt holte ihn persönlich aus dem Sarasota County Jail ab.

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Donnerstag, 16.40 Uhr Ortszeit in Florida. Leo S. (18) darf nach elf Tagen erstmals wieder raus aus dem Gefängnis. „Er ist vor allem erleichtert“, erklärt Star-Anwalt Carl Christian Thier in einem Telefonat mit ÖSTERREICH.

Jetzt kümmern sich seine Eltern um Leo S.

Jetzt ist Leo S. bei seinen Eltern in Orlando. Sie reisten am Donnerstag in die USA, um ihm beizustehen. Der 18-jährige Oberösterreicher darf sich ab sofort in den Regionen Orange und Sarasota County aufhalten. Diesem Wunsch hat laut ­ÖSTERREICH vorliegenden Gerichtsunterlagen auch Staatsanwalt Ryan Felix zugestimmt.

Jetzt beginnt der juristische Kampf. Täglich wird Leo seinen Anwalt treffen, um an den Details zu feilen.

Die Anwälte des jungen Österreichers hatten in ihrer Argumentation zur Freilassung auf Kaution außerdem angeführt, dass Leo S. „für sein Alter unreif“ sei und an „psychologischen Schwierigkeiten wie Depressionen und wenig Selbstbewusstsein“ leide. Zu seiner großen Liebe besteht ein Kontaktverbot. Seinen Pass musste er abgeben.

Spenden

Auf einem Spendenkonto unter IBAN AT31 3477 7000 0082 6727 wird für Leo S. gesammelt, um die Familie bei den enormen Kosten zu unterstützen, die sie finanzieren muss. (fip)

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Anwalt: "Wir arbeiten jetzt täglich an der Strategie"

ÖSTERREICH: Sie haben Leo S. abgeholt. Wie ging es ihm?

Carl Christian Thier: Vor allem erleichtert, dass er heraus war. Dann ging es ­direkt nach Orlando.

ÖSTERREICH: Was war sein erster Wunsch in Freiheit?

Thier: Er wollte einfach nur los und zu seinen Eltern.

ÖSTERREICH: Wo und wie ist er jetzt untergebracht?

Thier: In der Obhut seiner Eltern. Wir können keine Details preisgeben, weil wir seine Privatsphäre schützen müssen.

ÖSTERREICH: Wie sehen seine Tage jetzt aus? Was macht Leo S.?

Thier: Wir werden ihn täglich treffen und an unserer Strategie arbeiten. Es gibt hier viel mehr Möglichkeiten, Zeugen vorab unter Eid zu vernehmen als in Österreich oder Deutschland.

ÖSTERREICH: Sind das entscheidende Unterschiede?

Thier: Was man präsentiert, sind Beweise, die man vorher gesammelt hat. Aber beide Seiten wissen, was die andere Seite hat. Wir dürfen sehen, was der Staats­anwalt hat, und er, was wir haben. Deshalb einigt man sich oft, weil die Munition bekannt ist.

ÖSTERREICH: Wird Leo S. psychologisch betreut?

Thier: Nein, das ist sicherlich nicht nötig.

ÖSTERREICH: Bleibt die erste Verhandlung am 14. September?

Thier: Wenn wir die Beweisaufnahme in vollem Umfang durchführen, wird ganz sicher nach hinten verschoben.

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