Schuldsprüche im Wiederbetätigungs-Prozess um NVP-Partei.
Im Wiederbetätigungs-Prozess in Linz gegen zwei Ex-Funktionäre der Nationalen Volkspartei (NVP) sind zwei Schuldsprüche und bedingte Haftstrafen von 18 Monaten für die beiden Linzer Angeklagten ausgesprochen worden. Für das Parteiprogramm sei von einem SS-Lehrplan "seitenweise abgeschrieben" worden, erklärte der Historiker Gerhart Marckhgott. Der Aufbau des NVP-Papiers entspreche dem Programm der NSDAP aus dem Jahr 1920. Den Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft, ein Urteil wurde für den Abend erwartet.
"Ich wollte mich nie wiederbetätigen und habe mich nie wiederbetätigt", sagte der Hauptangeklagte im Linzer NVP-Prozess nach den Schlussplädoyers. "Mein politischer Blick war stets in die Gegenwart oder Zukunft gerichtet", so der Mitbeschuldigte. Es liege kein Tatbestand nach dem Verbotsgesetz vor, erklärten die Verteidiger, die Freisprüche forderten. Staatsanwalt Rainer Schopper sah das freilich anders und ortete "ein bisschen zu viele Zufälle". Die Urteile wurden für den Abend erwartet.
Die Entscheidung der Landeswahlbehörde, die einen Akt der Wiederbetätigung sah, binde zwar nicht, sei aber eine "qualifizierte Vorprüfung der Sache", sagte Schopper. Es bestehe kein Zweifel, dass sich das Parteiprogramm der NVP in seinen Grundzügen "ganz stark an der Ideologie des Nationalsozialismus" orientiert habe. Der 34-jährige Hauptbeschuldigte bestreite vieles und stelle es als Zufall dar. Als Beispiele nannte der Staatsanwalt die geplante Parteihymne, die ans Horst-Wessel-Lied angelehnt gewesen sei, die Verwendung des Zahnrads (ein Symbol der "Deutschen Arbeitsfront", Anm.) im NVP-Logo und den bei den Angeklagten sichergestellten Rechtsrock.
Der Historiker Gerhard Botz, der in dem Verfahren als Sachverständiger bestellt wurde, machte darauf aufmerksam, dass das im NVP-Logo auftauchende Zahnrad im Dritten Reich von der "Deutschen Arbeitsfront" als Symbol verwendet wurde. Zudem habe die Nationale Volkspartei Anleihen bei der Bildsprache des NS-Regimes genommen. "Da gibt's keinen Genierer, in die NSDAP-Kiste zu greifen", sagte Botz. Für den Nachmittag wurden die Schlussplädoyers erwartet, ein Urteil sollte am Abend fallen.
Der Historiker wies darauf hin, dass man das Parteiprogramm der NSDAP im Internet finde. Die beanstandeten Texte seien "nicht stur übernommen oder abgeschrieben", sondern redaktionell bearbeitet worden.