Landwirtschaft

Wirbel um Hanfplantage - Futter oder Drogen?

03.09.2007

Ein kurioser Streit um eine Hanfplantage auf einem Bauernhof ist im Innviertel in Oberösterreich entbrannt.

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© dpa, Stephan Jansen
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Der Anbau von bestimmten Hanf-Sorten ist in Österreich per Gesetz erlaubt, sofern diese einen verschwindend geringen THC-Gehalt aufweisen. THC ist der Stoff, der zur Berauschung dient. Der Anbau der legalen Sorten ist allerdings bewillingungspflichtig. In der Gemeinde Franking in Oberösterreich wurde jetzt ein wiederholt unklarer Fall aufgedeckt.

Pflanzen abgemäht
Die Exekutive habe Hanfpflanzen einfach abgemäht, obwohl es sich um Tierfutter handle, beklagte sich die Pächterin. Man habe lediglich einige Exemplare rund um das Haus entfernt, um zu prüfen, ob es eine legale Sorte sei, hieß es beim Bezirkspolizeikommando Braunau.

Legale Sorte als Futter
Sie baue schon seit sechs Jahren Hanf an, erklärte die Bäuerin. "Die Hühner laufen frei herum und picken sich die Körner selbst heraus. Und für unsere Hängebauchschweine fällt auch etwas ab." Es handle sich um eine legale Sorte, die als Tierfutter und für die Herstellung von Decken verwendet werde.

Bäuerin: "Jetzt ist alles weg"
Vergangene Woche erregte die Plantage das Interesse der Polizei. "Jedes Jahr kommen sie und stellen das ganze Haus auf den Kopf. Dann schaut es aus wie nach einem Einbruch", schilderte die Frau. "Im Vorjahr habe ich die Rechnung der Samen hergezeigt, da haben sie mich in Ruhe gelassen, weil es ja eine legale Sorte war. Heuer war ihnen die Rechnung aber nicht genug", empört sie sich. "Jetzt ist alles weg."

Polizei: "Schon einmal die Sorten verwechselt"
Weniger dramatisch sieht man die Ereignisse bei der Polizei: Man habe nur einige Pflanzen rund um das Haus entfernt, am Feld stehe noch alles. Nun werde der Hanf im Labor untersucht, um festzustellen, ob er suchtgifttauglich sei oder nicht. "Die Familie hat schon einmal die Sorten verwechselt", erklärte ein Beamter. Außerdem sei Hanfanbau in jedem Fall bewilligungspflichtig. Die Pächterin habe bisher keine entsprechendes Dokument vorgelegt, die Polizei müsse prüfen, ob eine Erlaubnis erteilt worden sei.

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