Linz

Zwei Jahre Haft für Alko-Geisterfahrer

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Der 55-Jährige verursachte mit 1,4 Promille Todescrash auf der A1.

Nach einer Geisterfahrt Ende Juli mit zwei Toten auf der Westautobahn (A1) in Oberösterreich hat der damals stark alkoholisierte Unfalllenker am Dienstag in Linz 24 Monate ausgefasst - acht davon unbedingt. Das Urteil gegen den 55-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig: Sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab.

Falsch aufgefahren
Am 30. Juli war der Landwirt aus dem Bezirk Gmunden falsch auf die A1 aufgefahren und hatte kurz vor 2.30 Uhr in Eggendorf im Traunkreis (Bezirk Linz-Land) die folgenschwere Frontalkollision verursacht: Für ein neunjähriges Mädchen und seinen 20-jähriger Bruder, die mit ihrem Eltern in einem Auto aus Wehr (Baden-Württemberg) auf dem Weg in den Urlaub waren, kam jede Hilfe zu spät. Ihr 47-jähriger Vater, der den Wagen gelenkt hatte, erlitt leichte Verletzungen, seine 39-jährige Frau und der Verursacher schwer. Die Unfallstelle glich einem "Schlachtfeld", die beiden Autos waren "ein einziger Blechhaufen", so der Vorsitzende im Prozess im Landesgericht.

Alkofahrt
Die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte, der sich nach der ersten Einvernahme nur mehr in Bruchteilen an die Geisterfahrt erinnern konnte, 1,4 Promille Alkohol im Blut hatte. Er soll zunächst zwei Halbe Bier und vier Spritzer Wein und später noch Sekt konsumiert haben. Normalerweise trinke er nur kleine Mengen, erklärte der Beschuldigte vor Gericht. Der Richter verwies darauf, dass der 55-Jährige schon früher einmal betrunken am Steuer erwischt wurde. Hätte er daraus gelernt, "wären die zwei Kinder heute noch am Leben".

Schwerer Geisterfahrer-Crash auf der A1



Angesichts des tragischen Vorfalls wäre es wünschenswert, dass der Gesetzgeber über eine Null-Promille-Grenze im Straßenverkehr nachdenkt, betonte der Vorsitzende. Mit der aktuellen Regelung werde eine "lasche Einstellung befeuert".

Therapie

Der Beschuldigte, dem der Führerschein bis Jänner 2016 entzogen worden ist, versucht nun, den Alkohol in den Griff zu bekommen, und geht wöchentlich in Therapie, später ist ein stationärer Entzug geplant. Als mildernd sah der Richter zudem eine teilweise Schadenswiedergutmachung an: Die Eltern der toten Kinder haben bisher 20.000 Euro erhalten. Als erschwerend wurde u.a. das Zusammentreffen von mehreren Vergehen gewertet.

 Dem Angeklagten hätten bis zu drei Jahre Haft gedroht, der Staatsanwalt hatte eine hohe unbedingte Strafe gefordert: "Der Öffentlichkeit muss signalisiert werden, dass die Gerichte entsprechend reagieren und das nicht bagatellisieren." Der Verteidiger hielt dem entgegen, dass sein Mandant Einsicht zeige und alles daran setze, "das Übel dieser Folge zu behandeln, zu beheben". "Das Malheur ist groß - auch für mich", sagte der Beschuldigte.

Das Video vom Unfall:

 

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