EU-Justizbarometer
Österreicher vertrauen heimischer Justiz
11.04.2016
Beim Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz liegt Österreich auf Rang vier.
Beim Vertrauen in die Unabhängigkeit der nationalen Justiz liegt Österreich mit 77 Prozent der Bevölkerung auf Rang vier innerhalb der 28 EU-Staaten. Das EU-Justizbarometer weist die beste Außenwahrnehmung der justiziellen Unabhängigkeit für Dänemark mit 88 Prozent aus, gefolgt von Finnland (80) Prozent und Schweden mit 77 Prozent.
Schweden liegt insofern vor Österreich, als dort 24 Prozent der Bevölkerung dem Justizsystem ein "sehr gut" bescheinigen und 53 Prozent ein "gut" - insgesamt 77 Prozent. In Österreich vergaben 18 Prozent der Befragten ein "sehr gut" und 59 Prozent ein "gut" - insgesamt ebenfalls 77 Prozent.
Schlusslicht Slowakei
Schlusslicht in dieser Aufstellung ist die Slowakei, wo nur 21 Prozent der Bürger der Unabhängigkeit des dortigen Justizsystems vertrauen. Dann kommt am unteren Ende Bulgarien (23 Prozent) sowie Italien mit nur 25 Prozent auf dem drittletzten Platz.
Verfahrensdauer
Bei der Verfahrensdauer in zivil- und handelsrechtlichen Verfahren in erster Instanz kommt Österreich mit 53 Tagen sogar auf Rang drei hinter Dänemark (19 Tage) und Estland (33 Tage). Schlusslicht ist hier Zypern mit 903 Tagen. Allerdings lagen keine Daten für Belgien, Deutschland, Irland und Großbritannien vor.
Zahl der Rechtsanwälte
Nicht so gut sieht es für Österreich bei der Zahl der Rechtsanwälte pro 100.000 Einwohner aus. Hier liegt die Alpenrepublik mit 93,3 Anwälten im unteren Drittel der EU. Griechenland liegt hier mit 387 Rechtsanwälten pro 100.000 Bürger voran, gefolgt von Luxemburg (387), Italien (368), Zypern (363), Malta (346) und Spanien (291). Deutschland kommt auf 202 Anwälte. Hinter Österreich liegen nur Finnland (38,7), Schweden (57,2), Lettland (67,4), Litauen (71), Estland (71,1) und Slowenien (79).
Staatliche Ausgaben für Gerichte
Die staatlichen Ausgaben für Gerichte beliefen sich pro Kopf der Bevölkerung in Österreich auf 113 Euro. Damit liegt Österreich auf Rang fünf hinter Luxemburg (179 Euro), Großbritannien (155), Deutschland (146) und Schweden (126). Schlusslichter sind hier Zypern (25 Euro Ausgaben des Staates pro Kopf der Bevölkerung für Gerichte), gefolgt von Rumänien und Estland (je 29 Euro).
Weiterbildung von Richtern
Bei der Weiterbildung von Richtern in EU-Recht sieht es nicht ganz so gut für die Alpenrepublik aus. Hier rangiert Österreich mit einem Anteil von nur 0,3 Prozent aller Richter im Mittelfeld. In Slowenien sind es 1,55 aller Richter, die eine Weiterbildung machen, gefolgt von Irland (1,28), und Estland (0,93). Die rote Laterne hat hier Frankreich (0,04 Richter), vor Polen (0,07) und Tschechien (0,11).
Verbesserung der Unabhängigkeit
EU-Justizkommissarin Vera Jourova erklärte bei der Präsentation des vierten EU-Scoreboards, es gehe darum, die Wirksamkeit und die Qualität sowie die Unabhängigkeit der Justizsysteme zu verbessern. Die meisten EU-Staaten würden Fortschritte machen, um ihre Justizsysteme zu optimieren. Es gebe aber immer noch Verbesserungsspielraum.