Ein betrunkener 49-Jähriger rammte zwei jugendliche Nachtschwärmer.
Entsetzen herrscht seit gestern in der 1.600-Einwohner-Gemeinde Lembach im oberen Mühlviertel: Auf einem Güterweg rammte ein betrunkener 49-Jähriger zwei jugendliche Nachtschwärmer, einer der 16-Jährigen überlebte den Zusammenstoß nicht. Tragisches Detail: Beide Burschen waren nur noch rund 100 Meter von ihren Elternhäusern entfernt.
Gehirnblutung
Manfred P. (16) und sein gleichaltriger Freund Michael K. hatten den Mittwochabend bei Freunden verbracht. Da Osterferien sind, blieben sie länger weg als gewohnt. Kurz vor Mitternacht machten sich die Schüler schließlich auf den Heimweg nach Lembach. Wenige Minuten später kam es auf dem Güterweg zum folgenschweren Zusammenstoß: In der Dunkelheit und mit reichlich Alkohol im Blut dürfte Lenker Christian H. das Duo, das vor ihm am rechten Fahrbahnrand ging, übersehen haben. Während Michael K., der im Ort als talentierter Nachwuchskicker bekannt ist, vom blauen Audi A6 Kombi des 49-Jährigen in eine Wiese gestoßen wurde, erwischte es seinen Freund weitaus schlimmer. Manfred P. wurde erst auf die Motorhaube und dann gegen die Windschutzscheibe geschleudert. Dabei erlitt der 16-Jährige laut Polizei ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Gehirnblutung.
Eine Stunde reanimiert
Obwohl Lenker Christian H. sofort die Rettung alarmierte, kam die Hilfe für Manfred zu spät. Rund eine Stunde lang versuchten der Gemeindemediziner sowie ein Notarzt-Team, ihn zu reanimieren – ohne Erfolg. Der Bursch, der seit Jahren bei der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr engagiertes Mitglied war, erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.
Sein Freund Michael K. ist laut Polizei mit Hautabschürfungen und einem schweren Schock davongekommen. Er wird derzeit im Krankenhaus in Rohrbach behandelt und steht nun vor der kaum lösbaren Aufgabe, den schrecklichen Tod seines Freundes zu verkraften.
Drei Jahre Haft drohen
Ein Alkomat-Test bei Todeslenker Christian H. ergab 0,9 Promille. Er wurde noch gestern bei der Staatsanwaltschaft Linz angezeigt. Kommt es zur Anklage, erwartet ihn ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, weil seine Alkoholisierung über der strafrechtlich relevanten Grenze von 0,8 Promille lag. Damit droht dem 49-Jährigen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.