Wegen der Tötung einer Zufallsbekanntschaft stehen zwei Syrer vor Gericht.
Die beiden 19-jährigen Angeklagten, ein anerkannter Flüchtling und ein Asylwerber, haben das spätere Opfer auf der Toilette des Salzburger Hauptbahnhofs kennengelernt. Der Serbe (30), der dort für die Sauberkeit zuständig war, nahm die Syrer mit zu sich nach Hause.
Dort ist offenbar ein Streit ums Geld aus dem Ruder gelaufen. Laut Anklage fesselten die Syrer ihr Opfer mit Klebeband an Händen und Füßen, wollten den 30-Jährigen so zwingen, ihnen den Code seiner Bankomatkarte zu verraten.
Als er sich sträubte, soll ihn der Erstangeklagte mit bloßen Händen erwürgt haben und die Leiche in einer gefüllten Badewanne abgelegt haben. Er muss sich deshalb vor Gericht wegen Mordes verantworten. Dem Zweitangeklagten wird wegen eines schweren Raubes mit Todesfolge der Prozess gemacht. Die Angeklagten sind laut Staatsanwalt Alexander Winkler grundsätzlich geständig – es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Verteidigerin des Erstangeklagten sagte vor Verfahrensbeginn, dass bei ihrem Mandanten ein Tötungsvorsatz an sich nicht vorhanden gewesen sei. Der Anwalt des zweiten Angeklagten erklärte, dass sein Mandant für den Tod des Opfers nicht verantwortlich und wegen Alkohol- und Drogenkonsums nicht zurechnungsfähig gewesen sei.
Das Urteil wurde für den Mittwoch angekündigt.