"Administrativer Fehler"

ORF zeigte Krimi mit Florian Teichtmeister als Vergewaltiger

03.08.2023

Am vergangenen Samstag lief auf ORF 2 einen Krimi aus dem Jahr 2003, in dem Florian Teichtmeister mitspielt. Wie kam es zu dieser Programmierung?

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© APA/FLORIAN WIESER
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Am vergangenen Samstag lief auf ORF 2 um 00.55 Uhr der Krimi ''Kommissarin Seiler ermittelt – Die Stimmen'', in dem Florian Teichtmeister ''Schacky von Behlendorf'' spielt, der laut Film-Inhaltsangabe auf fernsehserien.de, eine Mitschülerin vergewaltigt hat. Wie kam es zu dieser Programmierung? Der ORF spricht von einem "administrativen Fehler". 

"Der ORF bedauert diese Ausstrahlung, die durch einen administrativen Fehler zustande gekommen ist", zitiert der "Standard" einen ORF-Sprecher. Im Jänner hieß es vom öffentlich-rechtlichen Sender gegenüber der APA: "Der ORF nimmt mit sofortiger Wirkung von Herstellung und Ausstrahlung von Produktionen mit Florian Teichtmeister Abstand."

Ex-Burgschauspieler droht Maßnahmenvollzug 

Am 5. September muss sich der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes und Herstellung zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchdarstellungen am Wiener Landesgericht verantworten. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 43-Jährigen -für Teichtmeister gilt die Unschuldsvermutung - nicht nur bis zu drei Jahre Haft, sondern zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

Der 43-Jährige soll sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes pornografisches Material beschafft und unter anderem auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten abgespeichert haben. Ursprünglich wurde Teichtmeister seitens der Staatsanwaltschaft lediglich der Besitz von verbotenen Missbrauchsdarstellungen unterstellt. Der zuständige Richter ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten - immerhin rund 23 Terabyte - vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer höheren Strafdrohung unterliegt.

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