Prozess
Oststeirer bedrohte Freundin per SMS
30.01.2007
Ein Oststeirer musste sich am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Erpressung verantworten.
Er soll seiner Freundin bedrohliche SMS geschickt haben, um von ihr Geld zu bekommen. Doch bei der Verhandlung war die Frau nicht sehr glaubwürdig, das Ganze entpuppte als wenig geglückte Beziehungsgeschichte. Der 36-Jährige wurde nur wegen gefährlicher Drohung zu einer teilbedingten Strafe verurteilt.
Hintergrund: Beide waren Seitenspringer
"Ich zünde Dir die Bude
an", "Ich fahre Dich nieder, wenn Du über die Straße gehst" oder auch "Du
kannst Dich im kleinsten Loch vergraben, ich werde Dich finden" lauteten die
Botschaften des Angeklagten an eine junge Frau. Mit dieser hatte er nach
eigenen Angaben über Monate ein Verhältnis. Dass er auch eine
Lebensgefährtin sowie die Frau einen fixen Freund hatte, störte die beiden
nicht. "Sie hat mir sexuell das geboten, was ich zu Hause nicht gehabt
habe", erklärte der Beschuldigte ganz freimütig.
Mann versprach Rolle in Pornofilm
Zum Zerwürfnis kam es, als er
seine Ankündigung, er würde ihr Arbeit in einem Pornofilm vermitteln, nicht
wahr machte. "Warum machen Sie solche Versprechungen?", fagte Staatsanwalt
Alexander Birringer. "Ich wollte mich einschmeicheln und sie ins Bett
bekommen", antwortete der Angeklagte. "Seltsame Methode", murmelte der
Ankläger.
Auch eine Nachbarin der junge Frau bekundete reges Interesse an dem Film. "Jetzt hab' ich schon zwei Frauen gehabt, die einen Porno drehen wollten, aber ich hab' ja niemanden beim Film gekannt", schilderte der Oststeirer sein Dilemma. Schließlich sei die verhinderte Schauspielerin wütend geworden. Sie drohte damit, der Lebensgefährtin alles über das Verhältnis zu erzählen. In diesem Zusammenhang habe er ihr die bedrohlichen SMS geschickt, von Geld war dabei nie die Rede, so der Angeklagte. Insgesamt habe ihm seine Freundin rund 1.500 Euro geborgt, "für Tanken, Telefonwertkarten und so", die er selbstverständlich zurückzahlen werde.
Angeklagter freigesprochen
Der Beschuldigte wurde vom Vorwurf der
schweren Erpressung freigesprochen und wegen gefährlicher Drohung zu neun
Monaten Haft, davon acht bedingt, verurteilt. Seine Strafe hat er mit der
Untersuchungshaft bereits abgesessen. "Wir haben der Zeugin nicht geglaubt,
was sie uns erzählt hat", so der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.