Richter: "Problematische Beweislage"

Pensionistin gefesselt: Serbe freigesprochen

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Urteil des Landesgerichts Korneuburg rechtskräftig.

Ein serbischer Staatsbürger ist am Dienstag am Landesgericht Korneuburg vom Vorwurf des Raubes freigesprochen worden. Zum Prozessauftakt im Juli hatte der 24-Jährige bestritten, im Februar 2015 mit Mittätern eine 69-Jährige in ihrem Haus in Klosterneuburg überfallen, geknebelt, im Badezimmer auf einem Sessel gefesselt und Bargeld, eine Bankomatkarte und drei Telefone erbeutet zu haben.

Die Entscheidung des Schöffensenats ist rechtskräftig. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte der Täter war, sei sehr gering, begründete der Richter. Er sprach von einer "problematischen Beweislage" und einem "sehr klaren" Freispruch. Das DNA-Gutachten habe keinen eindeutigen Beweis geliefert - auf dem Kabel, mit dem die Pensionistin festgebunden worden war, hatten sich Mischspuren befunden. Das Opfer habe zudem niemanden identifizieren können und von "kleineren Tätern" gesprochen. Für den Beschuldigten wäre es aufgrund einer Verurteilung in Wien um eine Zusatzstrafe gegangen.

Der Angeklagte hatte zu Verhandlungsbeginn beteuert, nie in ein Privathaus eingedrungen sein. Das Verfahren gegen einen zweiten Beschuldigten war ausgeschieden worden.

Die Pensionistin war in jener Februarnacht von Geräuschen geweckt worden. Als sie nachschaute, wurde sie von zwei durch den Wintergarten eindringenden Männern zu Boden gedrückt. Sie hätten "sanfte Gewalt" angewendet, seien aber nicht brutal gewesen, sagte das Opfer Mitte Juli im Zeugenstand via Videokonferenz. Und: "Sie haben überall nachgeschaut, auch unter den Matratzen..." Die Täter hätten den Inhalt der Handtasche auf den Tisch geleert und das Bargeld an sich genommen, ebenso ein Kuvert mit Geld. Nach dem Abzug der Räuber gelang es der Pensionistin schließlich, sich zu befreien, und sie verständigte die Polizei. Die Zeugin erkannte den ihr gezeigten Angeklagten aber nicht als Täter.

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