Geschworene befanden 77-Jährige für zurechnungsfähig - Nicht rechtskräftig
Eine 77 Jahre alte Kärntnerin ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Mordversuchs an ihrem Ehemann zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau hatte am 3. Jänner dieses Jahres mit zwei Messern mehrmals auf ihren über 80-jährigen Mann eingestochen. Die Geschworenen befanden die Frau einstimmig für zurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zwei Gutachter hatten die Angeklagte untersucht, der eine bescheinigte ihr eine wahnhafte Störung und Zurechnungsunfähigkeit, der zweite konzedierte zwar eine "Einschränkung der Diskretions- und Dispositionsfähigkeit", für eine Aufhebung derselben habe jedoch kein Grund bestanden. Die Tat selbst hat die Frau nie bestritten, die Geschworenen waren auch hier einer Meinung. Der Senat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl verhängte für den Mordversuch zwölf Jahre Haft. Verteidiger Alexander Todor-Kostic und Staatsanwältin Sandra Agnoli legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Beide hatten im Prozess die Berufung eines dritten Gutachters gefordert, was der Richtersenat abgelehnt hatte.