Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt nicht rechtskräftig.
Vier Jahre Freiheitsstrafe für einen Pfarrer wegen sexueller Vergehen an einem Schützling: So lautete Freitag spät abends das nicht rechtskräftige Urteil eines Schöffensenates am Landesgericht Wiener Neustadt. Demnach soll der mittlerweile dienstfrei gestellte Pater einen heute 22-Jährigen in den vergangenen Jahren vergewaltigt und auch durch K.o.-Tropfen sexuell gefügig gemacht haben.
Die Verteidiger Michael Dohr und Amir Ahmed meldeten umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Bis zuletzt hatte der Pfarrer mit einem Freispruch gerechnet, "weil ich unschuldig bin“, wie er einige Stunden vor dem Schuldspruch noch zu Journalisten sagte. In der Urteilsbegründung hieß es jedoch unter anderem, dass der Geistliche das Vertrauen des jungen Mannes ausgenützt habe.
Der Vater des heute 22-Jährigen hatte das Strafverfahren in Gang gebracht, indem er den Geistlichen, der in einer 20.000-Seelengemeinde im südlichen Niederösterreich als Pater eingesetzt war, wegen sexueller Übergriffe auf seinen Sohn anzeigte. Was das Opfer selber aussagte, erfuhr keiner. Denn der gesamte Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Insgesamt wurde sieben Tage verhandelt, einmal sogar von 8.00 Uhr in der Früh bis 1.10 Uhr nachts. Auch am Urteilstag gingen die Verhandlungen von 9.00 bis 23.00 Uhr.
Lediglich der Anklagevortrag im November war öffentlich. Die Anklageschrift unterstellte dem Theologen eindeutig homosexuelle Neigungen. Auch von gemeinsamen Urlauben des Pfarrers und des jungen Manns war die Rede. Konkret soll der 47-Jährige den Burschen 2011 bei dessen Praktikum in Costa Rica besucht haben.