Betroffener wurde als nicht zurechnungsfähig eingestuft.
Im Landesgericht Leoben hat sich am Donnerstag ein 31-Jähriger vor einem Geschworenensenat verantworten müssen. Er soll im Vorjahr in Kapfenberg den Wirt einer Pizzeria niedergestochen und schwer verletzt haben. Bei der Verhandlung zog er es vor, gar nichts zu sagen. Der Gerichtspsychiater stufte ihn als nicht zurechnungsfähig ein, daher wurde die Einweisung verfügt.
"Die Tat wäre ein versuchter Mord, aber da er nicht zurechnungsfähig war, wird nur über die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu entscheiden sein", erklärte Staatsanwalt Walter Plöbst gleich zu Beginn. Er schilderte, wie der 31-Jährige am 5. April 2016 in der Pizzeria herumgestanden sei, ohne etwas zu konsumieren. Er war dort schon oft gewesen, manchmal trank er etwas, manchmal stand er nur herum oder benützte die Toilette. Schließlich forderte ihn der Lokalbesitzer auf, den Eingangsbereich freizumachen. Zu Mittag kamen immer Schüler zum Essen und "alle Kinder in Kapfenberg haben Angst vor ihm", betonte der Wirt. Der 31-Jährige war für sein aggressives Verhalten in der Stadt bekannt gewesen.
Der Verweis aus dem Lokal ärgerte den Betroffenen offenbar so sehr, dass er dem 45-Jährigen mit den Worten "Ich bring' dich um" drohte. "Ich habe das nicht ernst genommen", betonte der Wirt. Für ihn war der Fall erledigt, er drehte sich um und wollte gehen. Da holte der 31-Jährige ein Küchenmesser aus der Hosentasche heraus und stach zweimal zu, beide Male seitlich in den Oberkörper des völlig überraschten Opfers. "Beide Stiche waren sehr wuchtig, das Messer hat sogar eine Rippe gebrochen", schilderte der Ankläger.
Der Lokalbesitzer hatte nicht sofort realisiert, dass er mit einem Messer verletzt worden ist. "Ich habe auf der linken Seite etwas Warmes gespürt", schilderte er. Eine Schlagader war verletzt worden, und es trat viel Blut aus. Erst beim näheren Hinschauen bemerkte er, was passiert war. Trotzdem rang er seinen Angreifer nieder, dann kamen ihm eine Angestellte und sein Sohn zu Hilfe.
Der Betroffene leidet laut Gerichtspsychiater Manfred Walzl an einer schizo-affektiven Störung, außerdem habe er Wahnvorstellungen und höre Stimmen. Der Sachverständige sprach sich für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus, und die Geschworenen folgten dieser Empfehlung. Der 31-Jährige selbst wollte gar nichts sagen, bei seiner Befragung durch die Polizei hatte er davon gesprochen, dass er sich wehren musste.
Die Entscheidung der Geschworenen ist rechtskräftig, da sowohl Staatsanwalt als auch die Verteidigung auf Rechtsmittel verzichtet hatten.