3 Jahre Haft

Pole vergewaltigt 66-Jährige

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Gegen den 42-Jährigen besteht ein Aufenthaltsverbot in Österreich.

Wegen Vergewaltigung einer 66-Jährigen und wegen schweren Diebstahls ist ein Pole am Donnerstag am Landesgericht Krems zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Staatsanwalt Friedrich Kutschera gab keine Erklärung ab, das Urteil des Schöffensenats ist somit nicht rechtskräftig.

Aufenthaltsverbot
Neben dem Sexualdelikt warf die Anklage dem 42-jährigen Arbeitslosen Diebstähle, zum Teil in Kombination mit Einbruch, vor. Er hatte sich bereits bei seiner Festnahme im Waldviertel im November 2009 geständig gezeigt und auch heute schuldig bekannt, was als mildernd gewertet wurde. Erschwerend wertete Richterin Andrea Hüttl das Zusammentreffen von Delikten des hinsichtlich der Diebstähle einschlägig Vorbestraften, gegen den in Österreich ein Aufenthaltsverbot bis 2013 besteht. Überdies muss der Angeklagte dem Opfer 800 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Frau hatte Hämatome davon getragen und musste sich nach dem Erlebten in psychologische Behandlung begeben.

"Auf Arbeitssuche"
Nach den Ausführungen des Staatsanwalts war der Mann im November von Tschechien ins Waldviertel gekommen, "angeblich um Arbeit zu suchen". Stattdessen habe er in einer Jagdhütte "Quartier bezogen", von Diebstählen gelebt und aus Häusern mitgehen lassen, was "nicht niet- und nagelfest war". Er entwendete auch zwei Pkw, mit denen er herumfuhr - bis der eine Wagen eine Panne hatte, mit dem zweiten blieb er im Wald stecken.

Heftige Gegenwehr
Am Nachmittag des 25. November sei dem 42-Jährigen auf einem Spazierweg eine Frau aufgefallen, die er verfolgte, von hinten angriff, ins Gebüsch zerrte und laut Anklageschrift mit Schlägen zur Duldung einer dem Beischlaf gleich zu setzenden geschlechtlichen Handlung nötigte. Als sich die schreiende Frau heftig wehrte, ließ er von ihr ab und flüchtete, wurde jedoch kurz darauf im Zuge einer Fahndung gestellt.

Der Angeklagte räumte - via Dolmetsch - den Vorsatz der Vergewaltigung ein, versuchte aber, die begangenen Delikte abzuschwächen. Er habe eigentlich per Anhalter weiter nach Italien fahren wollen, um dort Arbeit zu suchen. Warum er das dann mit den gestohlenen Wagen nicht tat, konnte er nicht beantworten. Die Autodiebstähle hätten sich "seltsam ergeben". Er habe lediglich in den Pkw schlafen wollen. Österreich sei kein Selbstbedienungsladen, stellte die Richterin mahnend fest.

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