Gegen den 42-Jährigen besteht ein Aufenthaltsverbot in Österreich.
Wegen Vergewaltigung einer 66-Jährigen und wegen schweren Diebstahls ist ein Pole am Donnerstag am Landesgericht Krems zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Staatsanwalt Friedrich Kutschera gab keine Erklärung ab, das Urteil des Schöffensenats ist somit nicht rechtskräftig.
Aufenthaltsverbot
Neben dem Sexualdelikt warf die Anklage dem
42-jährigen Arbeitslosen Diebstähle, zum Teil in Kombination mit Einbruch,
vor. Er hatte sich bereits bei seiner Festnahme im Waldviertel im November
2009 geständig gezeigt und auch heute schuldig bekannt, was als mildernd
gewertet wurde. Erschwerend wertete Richterin Andrea Hüttl das
Zusammentreffen von Delikten des hinsichtlich der Diebstähle einschlägig
Vorbestraften, gegen den in Österreich ein Aufenthaltsverbot bis 2013
besteht. Überdies muss der Angeklagte dem Opfer 800 Euro Schmerzensgeld
zahlen. Die Frau hatte Hämatome davon getragen und musste sich nach dem
Erlebten in psychologische Behandlung begeben.
"Auf Arbeitssuche"
Nach den Ausführungen des
Staatsanwalts war der Mann im November von Tschechien ins Waldviertel
gekommen, "angeblich um Arbeit zu suchen". Stattdessen habe er in einer
Jagdhütte "Quartier bezogen", von Diebstählen gelebt und aus Häusern
mitgehen lassen, was "nicht niet- und nagelfest war". Er entwendete auch
zwei Pkw, mit denen er herumfuhr - bis der eine Wagen eine Panne hatte, mit
dem zweiten blieb er im Wald stecken.
Heftige Gegenwehr
Am Nachmittag des 25. November sei dem
42-Jährigen auf einem Spazierweg eine Frau aufgefallen, die er verfolgte,
von hinten angriff, ins Gebüsch zerrte und laut Anklageschrift mit Schlägen
zur Duldung einer dem Beischlaf gleich zu setzenden geschlechtlichen
Handlung nötigte. Als sich die schreiende Frau heftig wehrte, ließ er von
ihr ab und flüchtete, wurde jedoch kurz darauf im Zuge einer Fahndung
gestellt.
Der Angeklagte räumte - via Dolmetsch - den Vorsatz der Vergewaltigung ein, versuchte aber, die begangenen Delikte abzuschwächen. Er habe eigentlich per Anhalter weiter nach Italien fahren wollen, um dort Arbeit zu suchen. Warum er das dann mit den gestohlenen Wagen nicht tat, konnte er nicht beantworten. Die Autodiebstähle hätten sich "seltsam ergeben". Er habe lediglich in den Pkw schlafen wollen. Österreich sei kein Selbstbedienungsladen, stellte die Richterin mahnend fest.