Trauer um "Bichette"

Pony versehentlich erschossen - Dusel-Jäger bleibt straffrei

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Trotz Nachtsichtgerät am Gewehr erschoss ein junger Jäger anstelle eines Wildschweines (das er im Visier zu haben glaubte) ein auf der Koppel grasendes Pony. Laut Staatsanwaltschaft St. Pölten liegt kein Straftatbestand vor.

NÖ. Im Fall jenes Jägers, der am Abend des Stephanitages in Neulengbach (Bezirk St. Pölten) versehentlich Pony "Bichette" geschossen hatte, wird die Staatsanwaltschaft St. Pölten kein Ermittlungsverfahren einleiten. "Es ist kein Straftatbestand erfüllt", sagte Leopold Bien, der Sprecher der Anklagebehörde. 

Ein junger Waidmann - der entweder zu viel oder zu wenig Zielwasser getankt hatte - verwechselte das Tier laut eigenen Angaben mit einem Wildschwein. Zu dem unglückseligen Vorfall war es in der Ortschaft Schwertfegen gekommen. Der 21-Jährige hatte laut Jagdverband eine Nachtzielhilfe genutzt. Das angeschossene Pony musste eingeschläfert werden - übrigens von den eigenen Besitzern, zwei Tierärzten, die in Schwertfegen ihre Ordination haben und mit ihren beiden Kindern dort leben. Die Familie ist über den Verlust tief traurig. "Bichette" war schon 30 Jahre alt und - wie die Mutter den NÖN verriet - ein "echtes Familienmitglied".

Den Schuss hat die Familie nicht gehört, da ein Schalldämpfer benutzt wurde. Erst als das Pony den Kopf hochgerissen hat, soll er seinen Fehler bemerkt haben. Danach meldeten Jagdpächter und der Unglücksschütze den Vorfall und boten Schadenersatz an.

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