Nicht beschlagnahmt

Porsche-Raser kassierte für 230 km/h 24 Anzeigen

01.03.2024

Mit seinem Porsche Cayenne bretterte ein Mühlviertler über  Schnell- und Landstraße - und lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Dafür kassierte der 47-Jährige insgesamt  24 Strafen - und den Führerschein ist er los. Fast wäre auch der Porsche weggewesen.

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OÖ. Zuerst die Fakten: Aufgefallen ist der Autobahnpolizei Kefermarkt der rasende Porsche am 29. Februar um 5.30 Uhr auf der S 10. Dabei beschleunigte der Lenker auf bis zu 230 km/h, fuhr bei der Ausfahrt Freistadt Süd ab und ließ es weiter auf der Walchshofer Landesstraße krachen. Die dortigen 70 bzw. 50 km/h-Beschränkungen missachtete er, indem der nächtliche "Rennfahrer" teilweise mehr als doppelt so schnell unterwegs war.

Eine Zivilstreife war mit Blaulicht und Folgetonhorn hinter dem Cayenne her, konnte den SUV-Raser aber nicht zum Anhalten bewegen, in einem Ortsgebiet donnerte er dann endgültig davon. 

Fahrer betrunken und bekifft

Nach kurzer Fahndung trafen die Cops den 47-Jährigen aus dem Bezirk Freistadt dann doch an. Ein Alkotest war eindeutig positiv, zudem stellten die Beamten Symptome einer Suchtgiftbeeinträchtigung fest, einen Test verweigerte der Oberösterreicher allerdings. Der Mann wird wegen 23  Verwaltungs- und einem Strafrechtsdelikt (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) zur Anzeige gebracht. 

 

© Porsche

Jetzt auch sofortige Beschlagnahme möglich

Fazit: Die irre Fahrt kommt dem Porschefahrer ziemlich teuer - wobei ihm auch der Führerschein abgenommen wurde. Dabei kann er noch von Glück reden, dass es für ihn nicht irre teuer wurde:  Nur einen Tag später (bzw. am selben Tag in keinem Schaltjahr) am 1. März hätten die Behörden aufgrund der neuen Gesetzeslage das Auto bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet oder über 90 km/h im Freiland SOFORT beschlagnahmen und dann versteigern können.

PS: Das Geld aus der Versteigerung bekommt natürlich nicht der Bleifuß. 70 Prozent der Einnahmen aus der Versteigerung - in diesem Fall bei einem älteren Modell mehrere zehntausend Euro, bei einem neuen mehr als 100.000 Euro - fließen in den Verkehrssicherheitsfond, die restlichen 30 Prozent an die jeweilige Gebietskörperschaft.

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