Fall Kampusch
Priklopils Vertrauter kommt vor Gericht
15.03.2010
Ernst H., der Freund des Entführers von Natascha Kampusch, muss sich wegen Begünstigung verantworten.
Die Anklage gegen den einstigen Freund von Wolfgang Priklopil, Ernst H., wegen Begünstigung im Fall Natascha Kampusch ist nun endgültig fix. In den kommenden ein bis drei Wochen soll das Schriftstück vorgelegt werden.
H. ließ Priklopil entkommen
Konkret wird H. vorgeworfen, er
habe den Entführer am 23. August 2006 getroffen und ins Auto einsteigen
lassen, unmittelbar nachdem Natascha Kampusch nach achteinhalbjähriger
Gefangenschaft die Flucht aus dem Verlies im niederösterreichischen
Strasshof gelungen war. Bei dieser Unterredung hatte Priklopil eine Art
Lebensbeichte abgelegt.
Priklopil daher nie bestraft
Er soll somit, so der Vorwurf der
Begünstigung (Paragraf 299 StGB), Priklopil "der Verfolgung (...)
absichtlich ganz oder zum Teil entzogen haben", so der Gesetzestext. Bei
einer Verurteilung muss H. mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen rechnen.
H. hatte lange Zeit behauptet, nichts von der Entführung gewusst zu haben. Im November 2009 änderte er seine Aussage und gestand, dass Priklopil ihm die Tat kurz vor dessen Selbstmord gestanden hatte. Wegen Mittäter bzw. Mitwisserschaft im Entführungsfall wurde H. von der Oberstaatsanwaltschaft Wien nicht angeklagt.