Vier Tage unter Ausschluss der Öffentlichkeit - Urteil am 21. November erwartet.
"Natürlich bin ich nervös. Es geht um mein Leben. Aber ich glaube an die Gerechtigkeit". Mit diesen Worten kommentierte am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt ein - mittlerweile abgesetzter - Pater den Prozessauftakt gegen seine Person. Die Vorwürfe lauten auf Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, sexueller Missbrauch einer willensunfähigen Person, Nötigung, Stalking und Körperverletzung.
Der theoretische Strafrahmen erstreckt sich auf fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Ein Urteil in dem völlig unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden viertägigen Prozess wird für den 21. November erwartet.
Es ist ein Fall, der polarisiert: In der knapp 20.000-Seelen-Gemeinde im südlichen Niederösterreich, wo der Angeklagte in den letzten Jahren bis zu seiner Absetzung als Pfarrer tätig war, gab es im Sommer eine Unterschriftenaktion für seine Wiedereinsetzung. Der Vater eines heute 22-Jährigen hatte Anzeige erstattet und das Strafverfahren in Gang gesetzt. Demnach habe der Geistliche seinen Sohn nicht nur sexuell belästigt, sondern ihn auch durch Medikamente gefügig gemacht.
Laut Anklage soll der 47-Jährige den damals Jugendlichen, dessen Familie er bereits 2007 kennengelernt hatte, sogar mit Tabletten, die den Ruf von "Date-Rape-Drogen" haben, außer Gefecht gesetzt haben, um sich an ihm sexuell zu vergehen. "Date-Rape-Drogen" haben die Auswirkung, dass sich Opfer von Vergewaltigungen und anderen Verbrechen an keine Details zum Tathergang erinnern können.
Die Anklageschrift unterstellt dem Theologen eindeutig homosexuelle Neigungen. Daraus wird abgeleitet, dass der Pfarrer zu dem Burschen eine enge Freundschaft entwickelte, dass man auch gemeinsame Urlaube im Ausland verbracht haben soll. Konkret wird ein Vorfall aus dem Jahre 2011 angeführt. Da soll der Pfarrer den Burschen, der ein mehrere Monate dauerndes Praktikum in Costa Rica absolvierte, an seinem Einsatzort besucht haben, "wo er bei ihm im Zimmer auf einer Matratze neben dessen Bett übernachtet haben soll. Anlässlich dieses Besuches soll der Angeklagte eines Nachts beschlossen haben, sich den wehrlosen Zustand des schlafenden Opfers zunutze zu machen, ihm mit seiner Hand in die Unterhose gefahren und seinen Penis betastet haben“, heißt es in der Anklageschrift.
Nach dem Vortrag der Anklage beantragten die Verteidiger Michael Dohr und Amir Ahmed den Ausschluss der Öffentlichkeit, dem stattgegeben wurde. Somit war es nicht möglich, die Verantwortung des Angeklagten zu verfolgen. Aus den Statements und Interviews, die er im Vorfeld des Verfahrens gegeben hat, war jedoch herauszuhören, dass er sich nicht schuldig bekennen würde.