Tschetschenen-"Wölfe"
Prozess gegen 4 "Sittenwächter"
04.05.2016Drei der vier Nachwuchs-Bösewichte müssen wegen schwerer Körperverletzung in den Häf‘n.
Der Jüngste (19) der sogenannten „Wölfe“, einer tschetschenischen Gang, der bisher nur auf freiem Fuß angezeigt wurde, wurde im Gericht festgenommen.
Presse bedroht. Der Grund: Er bedrohte in einer Verhandlungspause, kurz vor der Urteilsverkündung, einen anwesenden Kamermann des ORF. Sinngemäß soll der Nachwuchs-Bösewicht laut seinem Anwalt gesagt haben: „Wenn du mich filmst, finde ich dich“. Leichtes Spiel für die Polizei, die dem 19-Jährigen vor dem Gerichtssaal nur noch die Handschellen anlegen musste.
Krankenhausreif. Das vierköpfige Wolfsrudel (19, 20, 24, 25) stand vor dem Kadi, weil es Ende Februar zwei Männer krankenhausreif geprügelt hatte. Kfz-Mechaniker Martin P. und ein weiterer Mann waren einer Gruppe Frauen (darunter P‘s Ehefrau) zuhilfe gekommen, die von dem Quartett bei der Millenium City belästigt wurde. Weil es sich um Landsfrauen der Freundin der Tochter von Martin P. handelte, waren die Sittenwächter der Meinung gewesen, nur sie dürfen die Frauen nach Hause bringen.
Urteile. Bei dem Prozess plädierten der 20- und 24-Jährige, ein Brüderpaar, auf Notwehr. Sie erhielten eine zehnmonatige unbedingte Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung. Der festgenommene 19-Jährige ist ebenfalls wegen schwerer Körperverletzung dran und muss für acht Monate ins Gefängnis. Der vierte Angeklagte kam vergleichsweise mild davon. Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 480 Euro zahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.(lae)