Salzburg
Prozess gegen Jihadisten fortgesetzt
02.02.2017
Ob noch heute ein Urteil ergeht, war vorerst unklar.
In Salzburg ist am Donnerstag der Prozess gegen zwei mutmaßlichen Jihadisten fortgesetzt worden, die laut Anklage jene zwei Männer unterstützt haben, die 2015 in Salzburg verhaftet und offenbar dem Netzwerk der "IS"-Attentäter von Paris angehörten. Das nach Frankreich ausgelieferte Duo wird heute in einer Videokonferenz befragt, ob sie einen Kontakt zu den beiden Angeklagten in Salzburg hatten.
Die nicht geständigen Angeklagten, ein 26-jähriger Marokkaner und ein 41-jähriger Algerier, haben sich laut Anklage der Staatsanwaltschaft Salzburg spätestens ab November 2015 in Salzburg wissentlich an der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation "Islamischer Staat" (IS) beteiligt. Sie sollen die beiden im Jahr 2016 nach Frankreich ausgelieferten mutmaßlichen Jihadisten in einem Flüchtlingslager in der Stadt Salzburg psychologisch unterstützt und in ihrem Vorgehen bekräftigt haben.
Angeklagte stritten Terror-Verbindung ab
Zudem wird ihnen vorgeworfen, sie hätten für die beiden Männer Informationen beschafft und Kontakte hergestellt. In dem Flüchtlingscamp soll unter den mutmaßlichen Jihadisten auch eine SIM-Karte mit - für den "IS" wichtigen - Daten ausgetauscht worden sein. Die Daten dienten offenbar zur Informationsquelle für kleinere Terrorgruppen, um sich dem Netzwerk in Frankreich anzuschließen. Doch die zwei Angeklagten beteuerten, mit dem "IS" nichts zu tun zu haben. Sie stellten eine Terror-Verbindung in Abrede.
Der Marokkaner und der Algerier sind im Herbst 2015 als Flüchtlinge von Griechenland über die Balkanroute nach Österreich gekommen. Sie wurden am 18. Dezember 2015 in dem Flüchtlingslager an der Münchner Bundesstraße in Salzburg festgenommen. Dort sollen sie auf die beiden mit den Paris-Anschlägen in Verbindung gebrachten Flüchtlinge, den Algerier Adel H. (29) und den Pakistaner Muhammad U. (35), getroffen sein. Diese waren bereits acht Tage zuvor, am 10. Dezember, in Salzburg festgenommen worden. H. und U. stehen im Verdacht, "IS"-Anschläge in Frankreich vorbereitet zu haben. Bei den Anschlägen in Paris am 13. November 2015 wurden 130 Menschen getötet und 352 verletzt.
SIM-Karte als Beweisstück
Ein wichtiges Beweisstück ist für die Staatsanwaltschaft eine algerische SIM-Karte, die in der Geldtasche des Algeriers gefunden wurde. Damit sollen unter den Verdächtigen Daten ausgetauscht worden sein, die dem Terrornetzwerk dienlich waren. Doch der Beschuldigte erklärte dem Vorsitzenden des Schöffensenates, er wisse nicht, wie die Karte in die Geldtasche gelangt sei. Warum seine algerische Handynummer auf dem Handy von Adel H. gespeichert war, konnte er sich ebenfalls nicht erklären. Die Telefondaten seiner SIM-Karte waren wiederum am Mobiltelefon eines mutmaßlichen "IS"-Kuriers, der derzeit in Österreich in Haft sitzt, gespeichert.
Dem Vorwurf des Datenaustausches entgegnete der 26-jährige Angeklagte damit, ihm unbekannte Nummern seien deshalb auf seinem Handy zu finden gewesen, weil er dieses in dem Flüchtlingslager anderen Mitbewohnern zur Verfügung gestellt habe. Seitens der Angeklagten wurde noch ein Zeuge beantragt, der die Anschuldigungen bezüglich der in der Geldbörse gefundenen SIM-Karte entkräften sollte. Doch der Mann konnte bisher nicht ausgeforscht werden. Einem Polizeibericht zufolge wurden die Flüchtlinge, die in dem Camp in der Münchner Bundesstraße großteils auf die Einreise nach Deutschland warteten, außer in Fällen von Auffälligkeiten nicht registriert.
Videokonferenz mit Terrorverdächtigen
Die Videokonferenz mit den zwei in Frankreich inhaftierten Männern startete heute um 10.00 Uhr. Die Öffentlichkeit wurde laut Gericht deshalb aus "sicherheitstechnischen Gründen" ausgeschlossen, weil die Übertragung der Zeugenbefragung in einem kleinen Konferenzraum stattfindet. Ob noch heute ein Urteil gesprochen wird, stand vorerst noch nicht fest.