Zweitangeklagter kündigt nach Absprache die Vollmacht seines Anwalts.
Die Hauptverhandlung im Wiederbetätigungs-Verfahren gegen den Rechtsextremisten Gottfried Küssel (53), die am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wieder aufgenommen hätte werden sollen, ist geplatzt. Nachdem Richterin Martina Krainz eine Vertagungs-Bitte von Verteidiger Herbert Orlich, der den Zweitangeklagten Felix B. vertritt, abgelehnt hatte, kündigte dieser nach offensichtlich vorangegangener Absprache mit Orlich seinem Anwalt die Vollmacht. Da in Geschworenenverfahren zwingend ein Rechtsbeistand vorgesehen ist, konnte nicht weiterverhandelt werden.
© APA/ Pfarrhofer
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Hintergrund des "anwaltlichen Notwehrrechts", wie Küssels Rechtsvertreter Michael Dohr diesen Schritt gegenüber Journalisten verteidigte: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hatte dem Gericht einen brisanten Zwischenbericht vorgelegt, den die Verteidiger ihrer Darstellung zu Folge erst gestern, Montag, zur Kenntnis bekommen hatten. Aus ihrer Sicht war damit keine ausreichende Vorbereitungszeit gegeben.
Daten entschlüsselt
Der mit 6. Juni datierte Zwischenbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) umfasst 33 Seiten. Inhaltlich ist er deshalb interessant, da es den Verfassungsschützern mit Experten-Hilfe gelungen ist, die auf einer Computer-Festplatte des Drittangeklagten Wilhelm A. gespeicherten Daten zu entschlüsseln. 2.351 bis dahin geschützte E-Mails konnten damit gelesen werden.
Dem Vernehmen nach sollen diese Wilhelm A. und den Zweitangeklagten Felix B. belasten.