Angeklagter kämpft um sein Leben - dennoch Verhandlung.
Der Staatsanwalt brachte es fast auf den Punkt, untertrieb allerdings: „Der Prozess wirkt ein bisschen amputiert“, räumte Roland Koch am Donnerstag im Landesgericht Eisenstadt ein. Gemeint ist die Verhandlung um den Mord an Friseurin Ursula G. (57) aus Potzneusiedl, die ohne den mordverdächtigen Angeklagten angesetzt wurde. Franz P. (53), der Ex-Freund des Opfers, kämpft auf der Intensivstation um sein Leben. Er hat Bauchspeicheldrüsenkrebs, die Lebenserwartung beträgt laut Ärzten maximal drei Monate.
Aber Regina Z. (53), die angebliche Komplizin, ist da. Ihr wird Beitragstäterschaft an dem Mord vorgeworfen, weil sie von den Plänen des Hauptangeklagten gewusst haben soll. Sie bestreitet dies energisch.
Eine Angeklagte mit Chancen auf Freispruch
Das Gegenteil beweisen zu können, würde an ein juristisches Kunststück grenzen. Natürlich belastet die Zweitangeklagte den schwer kranken Hauptangeklagten und wäscht ihre Hände in Unschuld – Franz P. wird sich nie wieder dagegen wehren können. Aber wie soll die Anklage eine mutmaßliche Beitragstäterin überführen können, wenn der potenzielle Mörder nicht aussagen kann?
Man muss kein Prophet sein: Der eigentliche Mordprozess um die erstochene Friseurin wird nicht mehr stattfinden, eine Mittäterschaft von Regina Z. steht auf wackeligen Beinen. Ein Freispruch im Zweifel wäre keine Überraschung. Es gilt die Unschuldsvermutung.