Die zwei Jugendlichen Rowdys rasten der Autobahn-Polizei davon.
Wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung sind zwei junge Kärntner am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zu neun bzw. sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Laut Anklage waren die Burschen im September 2009 im Alter von 16 und 20 Jahren auf der Südautobahn als Geisterfahrer unterwegs gewesen und der Polizei davongerast. Die Verteidigung meldete Berufung an, die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Ohne Führerschein der Polizei davongerast
Der ältere der beiden hatte zwei Monate vor der Geisterfahrt alkoholisiert einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht und besaß deshalb keinen Führerschein mehr. Also überließ er seinem 16-jährigen Cousin sein Auto und überredete ihn zu einer Spritztour auf der Autobahn. Der Jugendliche hatte keine Fahrpraxis und touchierte eine Leitschiene. Die Polizei nahm daraufhin mit Blaulicht die Verfolgung auf, der junge Kärntner gab Vollgas und raste davon. Zwischen Villach und Wernberg zog er abrupt die Handbremse an, "drehte ein Ringerl" und fuhr gegen die Fahrtrichtung weiter.
Polizei musste Verfolgung aufgeben - zu gefährlich
Neun Kilometer legte das Duo in der falschen Richtung zurück, die Polizei gab die Verfolgung auf, ihnen war die Geisterfahrt zu gefährlich. Als sich die Burschen in Sicherheit glaubten, verließen sie über die Autobahnauffahrt Wernberg die A2, stellten das Auto in einem Waldstück ab und legten sich schlafen. Tags darauf wurden sie von der Polizei erwischt, eine simple Kennzeichenabfrage hatte dafür genügt.
Vorsätzliche Gemeingefährdung
Richter Christian Liebhauser-Karl sah die vorsätzliche Gemeingefährdung im Urteil als gegeben an: "Alle fünf involvierten Polizisten sagten aus, dass sie die Verfolgung auf der Autobahn abbrechen mussten, da diese zu gefährlich war." Der Verteidiger ortete hingegen "keine konkrete Gefahr" und legte Nichtigkeitsbeschwerde ein. Bereits im November 2010 waren die zwei Angeklagten verurteilt worden, dieses Urteil war allerdings aufgehoben und an die erst Instanz zurückverwiesen worden.