Eine 51-Jährige starb in ihrem Garten – brutale Attacke oder Sturz?
Als Versicherungsagent ist er nicht auf den Mund gefallen, das Image des smarten Tennis-Sonnyboys legt er auch im Gerichtssaal nicht ab. Doch die Vorwürfe gegen Helmut S. (39) wiegen schwer. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Vergewaltigung mit Todesfolge und versuchten Mord. Am Mittwoch startete der für sechs Tage anberaumte Prozess in Wels. Für S. gilt die Unschuldsvermutung.
Das Opfer lag 40 Stunden bewusstlos im Garten
Laut Staatsanwältin Kerstin Kutsam habe der Angeklagte in der Nacht auf 7. Juli 2013 Ingrid Sch. (51) in Gmunden vergewaltigt und dabei tödlich verletzt. Dieser leugnet jedoch jegliche Gewalt, spricht von einvernehmlichem Sex.
Fest steht: Bei einer Feier des Tennisvereins fließt in der Tatnacht der Alkohol in Strömen. S. macht anzügliche Bemerkungen über die – seiner Meinung nach unpassenden – Hotpants der 51-Jährigen. Laut Anklage ist die Frau gekränkt und geht heim. Der Mann, so Kutsam, folgt ihr in den Garten und stößt sie zu Boden. Dann soll er die schwer verletzte Bewusstlose vergewaltigt und ihr anschließend einen Stein auf den Kopf geschlagen haben.
40 Stunden später fand eine Tenniskollegin die Frau – laut Anklage halb nackt und „übersät mit Maden und Fliegen“. Neun Tage später starb Ingrid Sch. im Spital.
Angeklagter weint bei Schilderung des Akts
Der Angeklagte schüttelt immer wieder den Kopf: Man habe geturtelt, „geschmust, gefummelt“, ehe es im Garten zum Quickie gekommen sei. Bei der Schilderung des Akts weint der Vater zweier Mädchen. Danach sei die Frau gestürzt, er habe ihr aufgeholfen. „Dann bin ich gegangen, ich Trottel.“ Morgen geht der Prozess weiter, ein Urteil wird für 2. Juli erwartet.
(ort)