Landesgericht Korneuburg

Prozess um Schlepperei vertagt

13.10.2016

Verteidiger beantragte als Zeugen u.a. die deutsche Bundeskanzlerin.

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© TZOe Kernmayer Johannes
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Der Prozess um Schlepperei gegen fünf Angeklagte ist am Landesgericht Korneuburg am Donnerstag auf den 31. Oktober vertagt worden. Das Gericht hat noch über Beweisanträge der Verteidigung zu entscheiden, darunter auf Ladung der Fachgruppenobmanns der Taxi-Innung zum Beweis für die Angemessenheit des verlangten Fuhrlohns - sowie führender Politiker aus Deutschland und Österreich.

Politiker als Zeugen beantragt

Anwalt Elmar Kresbach beantragte die Anhörung der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel, des deutschen Innenministers Thomas de Maiziere, des vormaligen österreichischen Bundeskanzlers Werner Faymann, von Außenminister Sebastian Kurz und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil, 2015 Landespolizeidirektor im Burgenland. Dies zum Beweis dafür, dass seitens der Politik angesichts der humanitären Katastrophe in Syrien und im kurdisch- türkischen Grenzgebiet eine Einladung an die Bewohner der Krisengebiete im Mittleren und Nahen Osten erfolgt sei.

Aufgrund politischer Äußerungen, dass in der Not jeder willkommen sei und als Flüchtling in der EU aufgenommen werde, sei rund eine Million Menschen zum Teil mit offiziellen Transporten in Bussen und Zügen gekommen. Faktisch seien die Schengen-Bestimmungen ausgesetzt worden und die Menschen hatten freien Zugang zum Staatsgebiet. In dieser Situation, in der die Rechtsordnung vorübergehend faktisch außer Kraft gewesen sei, sah der Verteidiger kein Verschulden seines Mandanten, der Flüchtlinge transportiert und damit den von der Politik gewünschten Weitertransport zu einem angemessenen Lohn organisiert habe. Der Staatsanwalt sprach sich gegen den Beweisantrag aus.

Einvernahmen der Angeklagten abgeschlossen

Zuvor waren die Einvernahmen der Angeklagten abgeschlossen worden. Dem Erstbeschuldigten wurde eine Fahrt von Ungarn nach Österreich zum Fahrpreis von 600 Euro vorgeworfen. In der Befragung ging es auch um Schleppungen von Istanbul nach Österreich. Der Drittangeklagte (28) wurde zwischenzeitlich aus dem Saal geführt, weil er wiederholt dazwischengeredet bzw. laut dem Richter mutmaßlich Drohungen ausgestoßen hatte.

Während der folgenden Einvernahme des 28-Jährigen, der sich teilschuldig bekannt hatte, gab es dann seitens der Verteidiger Kritik an der relativ unverständlichen Übersetzung der Dolmetscherin. Diese meinte, der Mann sei aufgeregt und schweife immer vom Thema ab. In der Folge einigte man sich darauf, dass er selbst, soweit möglich, in deutscher Sprache antworten sollte.

Dutzende Fahrten

Der voll geständige Zweitangeklagte (35) berichtete von dutzenden Fahrten. Anfang April sei er angewiesen worden, damit aufzuhören. Die Rede war auch von der Besorgung gefälschter Reisedokumente aus der Slowakei.

Der Fünfte auf der Anklagebank, seit 1999 in Österreich und seit 15 Jahren im Besitz der Staatsbürgerschaft, wurde ebenfalls dazu aufgefordert, deutsch zu sprechen. Er habe zwei, drei Mal Flüchtlinge - türkische Kurden, die nach Europa wollten - an der ungarischen Grenze abgeholt und nach Wien an eine ihm angegebene Adresse gebracht. Geld habe er dafür keines bekommen, auch wenn ihm 600 Euro versprochen worden seien.

Eine Zeugin, die mit ihrer Tochter im April geflüchtet war, erkannte zwei der Angeklagten. Sie gab an, dass sie einen Teil des vereinbarten Schlepperlohns in der Höhe von 7.000 Euro in Istanbul und den Rest in Wien bezahlt habe.

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