Die Anklage lautet auf absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
Wegen der tödlichen Messerstecherei am Wiener Praterstern im September 2015 muss sich ab morgen, Dienstag, ein 40-jähriger Mann vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet allerdings nicht auf Mord, sondern auf absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Der Beschuldigte soll zwei algerische Asylwerber niedergestochen und den älteren der beiden tödlich verletzt haben.
Kein Tötungsvorsatz
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass dem massiv, hauptsächlich wegen Suchtgiftdelikten vorbestraften Serben im Zweifel kein Tötungsvorsatz nachzuweisen ist. Allerdings hat der Beschuldigte laut Anklage dem 37-Jährigen einen Stich in den Oberkörper und einen weiteren ins Auge versetzt. Obendrein hatte der 40-Jährige zunächst dem Begleiter des ums Leben gekommenen Algeriers die Klinge seines Messers in den Bauch gerammt. Der 35-Jährige lief noch rund 150 Meter vom Tatort davon, ehe er zusammenbrach. Der jüngere Algerier überlebte seine schweren Verletzungen nur durch eine Notoperation. Die beiden Algerier waren einer Frau zu Hilfe gekommen, die zuvor von dem Serben geohrfeigt wurde.