Rund 400.000 Euro Schaden in städtischer Freizeiteinrichtung.
Im seit Mai laufenden Prozess um eine Veruntreuungsaffäre in einer städtischen Welser Freizeiteinrichtung mit rund 400.000 Euro Schaden wird heute, Mittwoch, Nachmittag ein Urteil gesprochen. Angeklagt sind eine Kassierin, eine weitere Bedienstete sowie zwei ranghohe Beamte wegen Veruntreuung als Haupt-oder Beitragstäter.
Die Hauptangeklagte soll von 2006 bis 2014 rund ein Drittel der von ihr eingenommenen Eintrittsgelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Den anderen wird vorgeworfen, bewusst weggeschaut zu haben. Ein Gutachten bezifferte den Schaden mit 412.000 Euro, die Anklage hält jedoch nur 358.000 Euro für nachweisbar. Etliche Aussagen sowohl von Angeklagten als auch von Zeugen erweckten den Eindruck, dass die Kontrolle im Welser Magistrat recht lax gehandhabt wurde.
Staatsanwaltschaft will Schuldsprüche in vier Fällen
Die Staatsanwaltschaft forderte am Mittwoch Schuldsprüche in allen vier Fällen. Der Verteidiger der geständigen Erstangeklagten sagte, seine Mandantin sei einer "verlockenden Gelegenheit durch fehlende Kontrolle" erlegen. Man möge ihr Geständnis und ihre bisherige Schadenswiedergutmachung berücksichtigen und sie nur zu einer bedingten Strafe verurteilen. Alle anderen Verteidiger wollen einen Freispruch. Ein Urteil soll frühestens um 14.15 Uhr verkündet werden.