Burgenland

Prozess: Vierjähriger starb nach Unfall

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Sechs Monate bedingt und 1.440 Euro Geldstrafe für Burgenländerin.

Nach einem Verkehrsunfall vergangenen September auf der S31 im Bezirk Oberpullendorf, bei dem ein Vierjähriger ums Leben gekommen ist, hat sich am Mittwochnachmittag eine 45-jährige Burgenländerin vor Gericht in Eisenstadt verantworten müssen. Der Vorwurf: Fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Die von den Ereignissen mitgenommene Angeklagte wurde rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.440 Euro verurteilt.

Am 29. September, einem Sonntag, kam es zu dem folgenschweren Unfall. Die Angeklagte besuchte mit ihren zwei Töchtern ihre Eltern. Auf der Heimfahrt folgte dann der Zusammenstoß: Im Bereich der Ausfahrt Kobersdorf-Weppersdorf fuhr die 45-Jährige laut einem Zeugen "plötzlich" von der rechten Spur über die linke, überquerte die Sperrlinie und krachte auf der ebenfalls zweispurigen Gegenfahrbahn mit ihrem Mercedes gegen einen Renault Clio. Alkohol war nicht im Spiel.

Angeklagte wurde selbst verletzt
Die Angeklagte wurde selbst schwer verletzt, auch ihre Töchter erlitten Verletzungen. Im anderen Pkw wurde ein vierjähriger Bub so schwer verletzt, dass er wenige Stunden später im Spital starb. Mutter und Großmutter des Kindes kamen bei dem Unfall ebenfalls nicht unbeschadet davon.

Vor Gericht sagte die Angeklagte, die immer wieder mit den Tränen kämpfte, sie könne sich nicht mehr an das "Davor" erinnern. Ihr Verteidiger erklärte, seiner Mandantin sei bewusst, was passiert sei. Es sei ein Unfall, "den man leider nicht mehr ungeschehen machen kann".

Grenzfall
Auch der Leitende Staatsanwalt Wolfgang Swoboda sprach von einem "Grenzfall", von einem "dramatischen Unfall". Er plädierte für eine Geldstrafe und fügte hinzu: "Das wird für das Gericht nicht sehr einfach sein." Vor der Urteilsverkündung ergriff die verzweifelte Mutter dreier Kinder noch einmal unter Tränen das Wort: "Ich hab's nicht mit Absicht getan. Es tut mir so leid."

Richterin Karin Knöchl wertete den ordentlichen Lebenswandel, die eigene Verletzung sowie die Verletzung ihrer eigenen Kinder, ihr reumütiges Geständnis sowie ihre Unbescholtenheit als mildernd. Erschwerend sei das Zusammentreffen von mehreren Vergehen gewesen, so die Richterin. Die Angeklagte muss außerdem dem Vater, der Mutter sowie der Großmutter des verunglückten Vierjährigen je 100 Euro an "symbolischer" Wiedergutmachung bezahlen.

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