Nach Schlägerei

Prügel-Tormann muss 40.000 Euro Geldbuße zahlen

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Der Profifußball-Tormann Marius Gersbeck vom deutschen Zweitligisten Hertha BSC hat sich am Donnerstag in Salzburg wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen.

Der 28-Jährige soll am Rande eines Trainingslagers seines Vereins in Zell am See (Pingzau) am 16. Juli auf offener Straße einen Einheimischen mit Faustschlägen und Tritten verletzt haben. Das Strafverfahren wurde heute nach kurzer Verhandlung im Rahmen einer Diversion mit Geldbuße erledigt.

Der Tat war ein Streit vorangegangen. Die zunächst verbale Auseinandersetzung eskalierte, dabei soll Gersbeck seinem Kontrahenten laut Staatsanwaltschaft - wenn auch nur fahrlässig - eine schwere Körperverletzung zugefügt haben. Das Opfer, ein 22-jähriger Salzburger, erlitt einen Bruch des Bodens der Augenhöhle, eine Kieferhöhlenwandfraktur und ein Hämatom am Augenlid. Der Strafrahmen hätte nach Paragraf 84 Absatz 4 des österreichischen Strafgesetzbuches sechs Monate bis fünf Jahre Haft betragen.

"Ich bedaure den Vorfall zutiefst"

"Ich bedaure den Vorfall zutiefst. Ich würde mich noch gerne beim Opfer persönlich entschuldigen", sagte Gersbeck am Donnerstag zur Richterin. Noch im Gerichtssaal kam es zu einem Handshake mit dem 22-Jährigen. "Ich hoffe, dass du keine Folgeschäden hast", sagte der Tormann, der Salzburger nahm die Entschuldigung an. Gersbeck (Verteidiger Jürgen Pföstl) hat sich mit dem Opfer bereits im Vorfeld der Verhandlung außergerichtlich geeinigt und eine Schadenswiedergutmachung in nicht bekannter Höhe geleistet.

Diversion für Hertha-Tormann nach Schlägerei in Salzburg
© APA/BARBARA GINDL
× Diversion für Hertha-Tormann nach Schlägerei in Salzburg

Richterin Daniela Meniuk-Prossinger bot dem Angeklagten heute eine Diversion mit einer Geldbuße in der Höhe von 40.000 Euro an. Dieser nahm an. Gersbeck bleibt dadurch unbescholten, es erfolgt keine Eintragung in das Strafregister. Nach der noch vor Ort beglichenen Rechnung wurde das Verfahren endgültig eingestellt. Die Diversion ist zwar noch nicht rechtskräftig, ein Einspruch der Staatsanwaltschaft gilt aber als nicht sehr wahrscheinlich.

Diversion sei kein Freikauf

Eine Diversion sei kein Freikauf, sondern an Voraussetzungen gebunden, begründete die Richterin ihre Entscheidung. So müsse jemand Verantwortung für sein Handeln übernehmen. "Der Angeklagte hat das von Anfang an getan", sagte Meniuk-Prossinger. Dazu komme die bereits geleistete großzügige Schadensgutmachung und eine gewisse Provokation durch das Opfer. Details zur Tat wurden heute aber nicht bekannt. Zugleich habe der Täter (durch seinen Verein, Anm.) disziplinäre Folgen erfahren.

Der gerichtlich bisher unbescholtene Torhüter und Vater dreier kleiner Kinder war vor dem Vorfall offenbar mit Fans aus der Ultra-Szene im Stadtgebiet von Zell am See unterwegs gewesen. Er ist seit dem Vorfall vom Mannschaftstraining seines Clubs suspendiert. Nicht nur wegen der polizeilichen Ermittlungen, sondern auch, weil er sich unerlaubt vom Team-Hotel entfernt hatte, wie der Verein damals in einer Club-Mitteilung informierte.

Gersbeck war erst für die neue Saison vom Karlsruher SC zu seinem Jugendverein nach Berlin zurückgekehrt und sollte die junge Mannschaft auf dem erhofften Weg zurück in die Bundesliga anführen.

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