Wie erwartet, wurde der Kult-Sprayer am Donnerstag formal inhaftiert.
Weil er mit zwei Freunden beim Diebstahl eines Rades erwischt worden war, sich heftig gegen die Verhaftung gewehrt und obendrein einen Polizisten verletzt hatte, verhängte das Straflandesgericht über „Puber“ die U-Haft. Der Schweizer, der wegen Graffitis noch eine zehnmonatige Strafe auf Bewährung offen hat, ist zu den aktuellen Vorwürfen nicht geständig. Es gilt die Unschuldsvermutung.