Tierschutzombudsstelle Wien warnt: 'Mitlaufen am Rad extrem heikel'.
Wien. Das schöne Frühlingswetter nutzen wohl auch viele Hundebesitzer, um mit ihren Vierbeinern Freizeitsport zu machen. Doch hier gilt es einige Regeln zu beachten, mahnte die Tierschutzombudsstelle Wien am Mittwoch in einer Aussendung. Was etwa viele nicht wissen: Das Mitführen eines Hundes am Fahrrad ist sogar verboten.
Das ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dort ist festgehalten, dass das Halten an der Leine während der Fahrt wie auch das Anhängen von Tieren an Fahrzeugen, um sie mitlaufen zu lassen, verboten ist. Die Vorgabe gilt für Straßen und Radwege, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Strafe von bis zu 726 Euro.