Strafenkatalog
Radeln: So teuer sind die Strafen
26.04.2017Selbst das Schieben von Drahteseln in Parks der Bundesgärten kann nun teuer werden.
Nach den neu eingeführten Monster-Strafen für das Radfahren in einigen Wiener Parkanlagen ist die Aufregung weiterhin groß.
Wie ÖSTERREICH berichtete, können die Geldbußen bis zu 700 Euro betragen – selbst, wenn man den Drahtesel nur schiebt. Allerdings auch nur dann, wenn gegen den Radler eine Besitzstörungsklage eingebracht wird. Die neue, strenge Vorschrift (sie wird allerdings äußerst selten auch exekutiert) gilt für Wiener Parkanlagen, die von den Bundesgärten verwaltet werden. Denn sie gehören zum UNESCO-Weltkulturerbe und stehen deshalb unter Denkmalschutz.
Weitere Vergehen, nach denen Radfahrer zur Kasse gebeten werden, sind unter anderem Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, betrunkenes Fahren, Ignorieren von roten Ampeln und Einbahnen oder Radeln am Gehsteig (siehe Kasten). Die Übertretungen werden entweder mit Organmandaten oder Anzeigen geahndet.