Bis zwölf Jahre
Radhelmpflicht für Kinder tritt in Kraft
30.05.2011Eine Missachtung stellt jedoch keine Verwaltungsübertretung dar.
Ab Dienstag müssen Kinder in Österreich bis zum zwölften Lebensjahr beim Radfahren einen Schutzhelm tragen. Eine entsprechende Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde bereits Ende April vom Nationalrat beschlossen.
Begleitpersonen müssen dafür sorgen, dass das Kind einen Helm trägt. Eine Missachtung der Pflicht stellt allerdings keine Verwaltungsübertretung dar und wird daher nicht geahndet.
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