Bis zwölf Jahre

Radhelmpflicht für Kinder tritt in Kraft

30.05.2011

Eine Missachtung stellt jedoch keine Verwaltungsübertretung dar.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Ab Dienstag müssen Kinder in Österreich bis zum zwölften Lebensjahr beim Radfahren einen Schutzhelm tragen. Eine entsprechende Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde bereits Ende April vom Nationalrat beschlossen.

Begleitpersonen müssen dafür sorgen, dass das Kind einen Helm trägt. Eine Missachtung der Pflicht stellt allerdings keine Verwaltungsübertretung dar und wird daher nicht geahndet.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel