Prozess

Rammbock-Bande zitterte vor Gericht

23.09.2010

Panische Angst vor Mafia-Bossen. Mehrjährige Haft für Einbrecher.

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© mediabox.at/Schwarzl
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Vier Mitglieder der berüchtigten Rammbock-Bande standen nun in Innsbruck vor Gericht – und schwiegen aus Angst vor ihren brutalen Bossen.

Bei ihren Coups waren sie professionell und mutig, bei ihrem Auftritt vor Gericht schlotterten sie vor Angst: Mittwoch mussten sich vier Mitglieder der als Rammbock-Bande bekannten Einbrecher-Gang aus Litauen vor Richter Andreas Fleckl verantworten.

Drohung
Worauf der Anwalt des Hauptangeklagten (23) bereits im Eingangsplädoyer klarstellte: Sein Mandant bekenne sich schuldig, verweigere aber die Aussage, da ihn sonst in Litauen "härteste Repressalien" erwarten würden.

Coups
Im Verfahren wurde auch klar, warum. Der 23-Jährige und seine Komplizen im Alter von 21 bis 51 Jahren sind alle nur kleine "Fußsoldaten", die im Auftrag einer mächtigen Verbrecherorganisation unterwegs waren. Die Mafia-Bosse schickten sie aus, um bei Blitz-Coups mit Autos in Elektrofachmärkte in Wels, Salzburg und Wörgl zu rasen und dann die Vitrinen auszuräumen. Allein in Salzburg erbeuteten die Täter innerhalb von 90 Sekunden Geräte im Wert von 80.000 Euro.

"iPod"
Schließlich wurde die Sonderkommission "iPod" gegründet, die der Bande das Handwerk legen sollte. Was auch gelang. Die Polizei nahm in Litauen 18 Verdächtige fest – darunter auch die vier nun Angeklagten, die alle aus einem Ort namens Taurage stammen.

Mafia
Lediglich der Zweitangeklagte brach beim Prozess kurz das Mafia-Gebot des Schweigens. Aber nur, um zu beteuern, ein kleines Rädchen in der Bande gewesen zu sein. Pro Coup hätte es nur 600 Euro gegeben. Über die Namen von Hintermännern schwieg er sich wie die anderen eisern aus. Ein 21-jähriger Komplize und der älteste des Quartetts (51) ließen ihre Anwälte ausrichten, sie wären bei den Coups gar nicht dabei gewesen – was ihnen niemand glaubte.

Die nicht rechtskräftigen Urteile: zwei Jahre und neun Monate für den Erstangeklagten, vier Jahre und drei Monate bekam der Zweitangeklagte, der Drittangeklagte erhielt drei Jahre und drei Monate, der Viertangeklagte soll für zwei Jahre und sechs Monate hinter Gitter.

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