Rapid-Fans stehen derzeit wegen Land friedensbruchs vor Gericht.
Die Juristen mussten schon einen wahren Kunstgriff machen, um 29 Rapid-Fans anzuklagen , die seit Mittwoch vor dem Straflandesgericht stehen. Landfriedensbruch heißt der vorgeworfene Tatbestand, der seit Langem als „totes Recht“ galt und jetzt wieder ausgepackt wurde. Hierbei reicht schon die körperliche Anwesenheit bei Ausschreitungen, um angeklagt zu werden.
Die Anklage spricht
von "blankem Hass«
Gekracht hatte es am 7. September vergangenen Jahres nach einem Testspiel gegen den 1. FC Nürnberg. Die Rapid-Randalierer, für die die Unschuldsvermutung gilt, sollen laut Anklage mit Heurigenbänken und Gasflaschen nach Polizisten geworfen haben. Von „blankem Hass“ spricht die Justiz, die den Rapidlern auch Körperverletzung und Sachbeschädigung vorwirft.