Polizist bestätigt
Rassimus auf Wiener Wachstube
20.04.2010
Tuncay Caliskan wollte Anzeige erstatten und wurde als 'Scheißkanak' beschimpft.
Fünf Polizisten hatten sich am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs zu verantworten, weil sie sich geweigert haben sollen, eine Anzeige des zweifachen österreichischen Olympiateilnehmers Tuncay Caliskan aufzunehmen. Stattdessen soll der Taekwondo-Kämpfer türkischer Abstammung auf einer Wachstube in Wien-Margareten von mehreren Beamten als "Tschusch" und "Scheißkanak" beschimpft worden sein.
"Von Haus aus negativ eingestellt"
Gleich zu Beginn
ließ einer der angeklagten Polizisten aufhorchen, indem er die
inkriminierten Beschimpfungen bestätigte. Der 40-jährige Beamte, dem als
Einzigem nicht vorgeworfen wurde, verbal ausfällig geworden zu sein,
erklärte, der Sportler sei den Uniformierten nicht aggressiv begegnet.
Dennoch sei einer seiner Kollegen dem 32-Jährigen gegenüber "von
Haus aus negativ eingestellt gewesen". Der Kollege habe "Worte
verwendet, die man Parteien gegenüber nicht sagen sollte" und sich "entschlossen,
keine Amtshandlung zu führen, sondern den Herrn Caliskan zu beschimpfen".
Auf die Frage, ob der Sportler auf der Wachstube ruhiggeblieben sein, antwortete der Polizist: "So, wie sich der Kollege verhalten hat, wär' ich unter Umständen auch aufgebracht gewesen." Caliskan habe sich lediglich "falsch angesprochen gefühlt und eine Entschuldigung eingefordert".
Verbalinjurien nicht unterbunden
Zwei weitere Beamte, die die
Ausfälligkeiten mitbekamen, sollen den 4. der Olympischen Spiele in Sydney
2000 im weiteren Verlauf ebenfalls beflegelt haben. Der damals diensthabende
Wachkommandant soll die Verbalinjurien nicht unterbunden haben und damit
seiner Dienst- und Fachaufsicht nicht nachgekommen sein.
Der gegenständliche Zwischenfall datiert zurück in den November 2006, als Tuncay Caliskan an einem frühen Sonntagmorgen die Polizei aufsuchte, weil er angeblich vor bzw. beim Einparken seines Pkw von einem Betrunkenen mit einem Baseballschläger bedroht wurde. Er wollte den Unbekannten wegen gefährlicher Drohung anzeigen, doch die Polizisten kamen zum Schluss, dass keine Tatbestandsmäßigkeit gegeben war, da der Sportler auf sie keinen ängstlichen Eindruck machte.
"Bei der Polizei deckt man, solange es geht"
Allerdings
wurde der Staatsanwaltschaft der Baseballschläger, der tagelang auf der
Polizeiinspektion verwahrt wurde, zunächst verschwiegen. Vielmehr soll einer
der Beamten vorgeschlagen haben, diesen "wegzuschmeißen".
Die Meldung an die Dienstvorgesetzten, die dann geschrieben werden musste, weil Caliskan an die Öffentlichkeit gegangen war, habe "nur am Rande mit der Wirklichkeit" zu tun gehabt, gab nun jener Polizist zu, der seiner Aussage zufolge "nicht mehr bereit ist, das Verhalten meiner Kollegen zu rechtfertigen". Darauf angesprochen, dass auf besagter Meldung auch seine Unterschrift aufscheine, meinte er: "Es ist natürlich so, dass man bei der Polizei etwas deckt, solange es geht."
Nicht beschimpft, nur gedutzt
Die vier Mitangeklagten stellten
verbale Übergriffe in Abrede. Der Beamte, der in erster Linie geschimpft
haben soll, versicherte, nichts Anstößiges gesagt zu haben. Caliskan habe in
ihm "offensichtlich ein Feindbild gesehen". Er habe diesen
allenfalls geduzt. Mehr habe er nicht gesagt, meinte der 30-Jährige.
Der Mann befindet sich übrigens trotz seines jungen Alters seit 1. Jänner 2010 nicht mehr im Polizeidienst, sondern im Ruhestand. Wie er Richterin Martina Hahn erklärte, sei er "wegen psychischer Belastung, weil mich das Ganze persönlich ziemlich reingezogen hat", pensioniert worden.
Caliskan als "Streithansl" bezeichnet
Der Prozess wurde
nach den ersten Einvernahmen auf kommenden Freitag vertagt. Dann soll auch
Caliskan vernommen werden. Der beim Vorfall diensthabende Wachkommandant
bezeichnete Caliskan als "Streithansl". Dieser habe keinen ängstlichen
Eindruck gemacht und sich nach seinem Dafürhalten nicht vor jenem mit einem
Baseballschläger bewaffneten Mann gefürchtet, den Caliskan wegen
gefährlicher Drohung anzeigen wollte.
Man habe die Anzeige nicht aufgenommen, "weil der Tatbestand für mich mit meinem Polizeiverständnis nicht erfüllt war", sagte der Polizist im Straflandesgericht.