Das Tabakgesetz ist reine Farce: Nichtraucheraktivisten fordern „Privatsheriffs“, viele Wirte müssen bis 2010 gar nichts ändern und kontrolliert wird nur nach Beschwerden.
Kasperltheater um das neue Tabakgesetz: Seit 1.Jänner ist das Rauchen in Lokalen verboten. Aber nur grundsätzlich, denn keiner kontrolliert, ob geraucht wird, und somit wird niemand bestraft:
-Die meisten Wirte, die Raucherbereiche durch Umbauten trennen sollten, haben eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2010.
-Weder Polizei noch Arbeitsinspektorat sind zuständig.
-Der Gast muss selber als Rauch-Sheriff agieren, sonst passiert gar nichts.
-Das Gesetz wird gar nicht kontrolliert, denn Kontrollen erfolgen, wenn überhaupt, nur von Magistratsbeamten. Und die rücken erst aus, wenn sich ein Lokalgast so sehr gestört fühlt, dass er sich direkt im Magistrat beschwert.
Will ein Nichtraucher einen anderen Gast anzeigen, muss er also als Privat-Sheriff agieren und für die Meldung den Vorfall möglichst genau dokumentieren – mit dem vollen Namen des Gesetzesbrechers und der Uhrzeit.
Das Magistrat Graz, bei dem mittlerweile vier Beschwerden eingetrudelt sind, räumt ein, dass man nach einer Meldung mit der Spurensuche mehrere Tage „hinten nach sei“. Die Beweisführung werde nicht leicht, heißt es.
Polizei nur bei Schlägerei
Ein Polizeieinsatz kommt
überhaupt nur dann zustande, wenn ein Streit um das Rauchen im Lokal
eskaliert – und sich eine Rauferei entwickelt. Das ist – offenbar in
„weiser“ Voraussicht – in dieser Form sogar bereits in den Erläuterungen zum
Gesetzestext festgeschrieben.
Klar ist: Wer rauchen will, muss keine Strafen befürchten. Denn bis die Beamten da sind, ist der Verstoß sicher nicht mehr nachweisbar.
Abwarten
„Wir sind den österreichischen Weg gegangen. Wir haben
sehr sorgfältig mit den Wirten und Sozialpartnern verhandelt. Ich halte das
Gesetz für einen praktikablen Weg“, will ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf von
Änderungen nichts wissen.
SPÖ-Gesundheitsminister Alois Stöger ist zwar für mehr Nichtraucherschutz, will aber ein Jahr lang abwarten. Dem Vernehmen nach wagt sich das Gesundheitsministerium nicht weiter hinaus, da man sich mühsam mit der Wirtschaftskammer zusammengestritten hat. Das Ministerium sieht Wirte und Kammer am Zug, ein einheitliches Verbot zu fordern. „Das Gesetz ist drei Tage in Kraft, es wäre unseriös, es jetzt zu beurteilen“, so Kopf. Er hält Stögers Vorhaben für vernünftig, sich mindestens ein Jahr Beobachtungszeit zu geben.
Auch die Opposition will derzeit nicht wieder von vorne anfangen: „Man soll das Gesetzt rasch evaluieren und schauen, dass die Vollziehung funktioniert“, so der grüne Gesundheitssprecher Kurt Grünewald.