Verfassungsgerichtshof prüft Anträge
Rauchverbot in Lokalen könnte doch kommen
23.11.2018Der Verfassungsgerichtshof prüft die Anträge einer Jugendlichen und ihrem Vater, zwei Lokal-Besitzern und der Wiener Landesregierung.
Der Verfassungsgerichtshof hat für den 05.12.2018 eine mündliche Verhandlung betreffend die Aufhebung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie, das ab dem 1. Mai 2018 gelten hätte sollen, anberaumt. Geprüft werden die Anträge einer Jugendlichen und ihrem Vater, zwei Lokal-Besitzern und der Wiener Landesregierung.
Aufgehobenes Rauchverbot verfassungswidrig?
Die Rechtsanwälte der Antragsteller hoffen auf den Verfassungsgerichtshof: "Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und die konkreten Fragen sind ein deutliches Zeichen, dass der Verfassungsgerichtshof die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie kritisch prüft. Wir hoffen daher weiterhin, dass der Verfassungsgerichtshof unserer Ansicht folgt und die im April beschlossene Aufhebung des für 1. Mai vorgesehenen Rauchverbots für verfassungswidrig erachtet".
Spannend wird die Erörterung der Frage nach dem Unterschied zwischen Restaurants in Hotels und „herkömmlichen“ Restaurants, weil nur für letztere die Ausnahme vom generellen Rauchverbot gilt. Weiters will der VfGH klären, ob eine Gesundheitsgefährdung auch in den Nichtraucherräumen jener Restaurants besteht, in denen es auch Raucherbereiche gibt. Diesbezüglich stellt der VfGH die grundsätzliche Frage, ob es eine Branche gibt, in deren Arbeits- und Betriebsräumen eine vergleichbare Gesundheitsgefährdung durch Schadstoffkonzentration wie in Restaurants, in denen geraucht werden darf, besteht.