Neues Gesetz

Rauchverbot kommt ab Mitternacht

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Um Punkt 0.00 Uhr tritt zu Neujahr das neue Rauchergesetz in Kraft. Nichtraucher liegen ab dann auf der Pirsch, um Gesetzesbrecher zu überführen.

Jetzt gibt es kein Pardon mehr: Ab Mitternacht tritt das neue Rauchergesetz in Kraft. Vehemente Nichtraucher warten schon mit Freude darauf, dass es 0.00 Uhr wird. Denn gleich danach wollen sie im Kampf gegen den blauen Dunst zuschlagen und kontrollieren, dass das Gesetz eingehalten wird.

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Robert Rockenbauer von der Schutzgemeinschaft für Nichtraucher im Interview mit ÖSTERREICH: "Verstöße gegen das neue Gesetz werden von den Mitglieder unserer Schutzgemeinschaft ab Neujahr registriert und von mir dann den zuständigen Behörden gemeldet.“ Denn für die vehementen Nichtraucher ist die Einhaltung des ihrer Meinung nach ohnehin zu laschen Gesetzes Pflicht.

Umstellung
Fakt ist: Die Wirtschaftskammer (WKO) empfiehlt allen Besitzern der rund 75.000 Lokale in Österreich eine Umstellung um Mitternacht. Helmut Hinterleitner, Obmann der Gastronomiefachgruppe der WKO präzisiert: „Mit 1. Jänner tritt das Gesetz in Kraft. Es wäre nicht rechtskonform, etwas anderes als die Umstellung exakt zu Neujahr zu empfehlen.“

Wirte-Aufstand
Dass Rauchern die Zigarette während der Silvesterfeier von den Gastwirten während der Neujahrsfeiern ausgedämpft wird, davon will der Wiener Promi-Wirt Stefan Gergeley nichts wissen und versucht, Gäste zu beruhigen: "Also, das ist doch lächerlich. Dabei kann es sich nur um einen Scherz handeln.“

Drei Lokaltypen
Grundsätzlich bedeutet das Ignorieren des neuen Gesetzen eine Strafe für Raucher und für Wirte: Rauchende Gäste in Nichtraucher-Lokalen müssen mit 100 Euro Strafe rechnen, Lokalbetreiber die gegen das Gesetz verstoßen blühen Strafzahlungen bis zu 2.000 Euro wenn sie ihre Gaststätte nicht entsprechend umgerüstet haben.

Laut WKO-Obmann Hinterleitner haben zwei Drittel der 75.000 Lokale kein Problem mit dem neuen Gesetz. Hinterleitner: „Diese Lokale haben mehrere Gasträume und können ohne Problem ­einen Nichtraucherbereich räumlich abtrennen.“ Denn die neue Regelung teilt die Gaststätten je nach Größe in drei Kategorien:

  • In Lokalen die größer als 80 m2 sind und mehrere Räume haben, kann ein Nichtraucherbereich abgetrennt werden.
  • Besitzer von Lokalen die kleiner als 50 m2 sind, müssen sich entscheiden, ob sie ab morgen ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal betreiben.
  • Am schwierigsten ist die Situation in Gaststätten zwischen 50 und 80 m2. Hier kann vom Betreiber entschieden werden, ob ein Raum abgetrennt wird, oder ob das Lokal zum Raucher- oder Nichtraucher-Lokal wird.

Umbauarbeiten
Letzter Ausweg, falls bauliche Maßnahmen gesetzeskonform nicht möglich sind: Lokalbetreiber konnten in den vergangenen Wochen einen Antrag stellen, der ihnen eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2010 ermöglicht. Wolfgang Jappel vom Restaurant Freiraum in Wien-Mariahilf hat einen entsprechenden Antrag gestellt: "Die Umbaumaßnahmen werden mich eine fünfstellige Summe kosten und brauchen Zeit. Ich habe alles eingereicht.“

Ein Viertel Anträge
Insgesamt gibt es bei rund 12.500 Lokalen nötige Umbaumaßnahmen - allein rund 1.000 davon sind in Wien. Anträge für die Verzögerung der Umbauarbeiten wurden in Wien allerdings erst bei rund einem Viertel gestellt. Alle anderen Lokale müssen ab 1. Jänner vor den Nichtraucher-Schützern von Robert Rockenbauer zittern: "Das Problem ist, dass sich viele Wirte noch nicht einmal mit der neuen Regelung auseinandergesetzt haben. Ich habe eben erst wieder einen erwischt, der keine Ahnung hatte. Das wird von mir der Behörde gemeldet. Das muss geahndet werden.“

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