1.500 € Geldstrafe
Rekord-Felix ist jetzt vorbestaft
06.11.2012
Er schlug Lkw-Fahrer - In 2. Instanz verurteilt.
Selten bekommt eine simple Prügelei vor Gericht so viel Aufmerksamkeit: Der Andrang im Saal 400 – dem sogenannten Festsaal – des Landesgerichts Salzburg war enorm. Vor Gericht stand Weltall-Star Felix Baumgartner (43).
Wie berichtet, war der Extremsportler im April dieses Jahres wegen Körperverletzung verurteilt worden. Er soll dem griechischen Lkw-Fahrer Dimitrios P. (38) im September 2010 nach einer verbalen Auseinandersetzung wegen eines riskanten Überholmanövers einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Baumgartner erklärte, aus Notwehr gehandelt zu haben, ging in Berufung.
„Keine Notwehr“
Doch auch der Dreier-Senat des Oberlandesgerichts Linz kam „nach eingehender Prüfung“ zur Erkenntnis: „Es hat keine Notwehrsituation vorgelegen.“ Man habe sich die Aussagen und Protokolle der ersten Verhandlung genau angeschaut und es als erwiesen angesehen, dass Baumgartner zugeschlagen hatte, bevor ihm der Lkw-Fahrer einen Fußtritt versetzte.
Platzwunde
Der Vorfall ereignete sich in der Nähe der Red Bull Arena in Salzburg. Der Grieche hatte sich aufgrund des Schlages eine Schädelprellung mit einer minimalen Platzwunde am Auge zugezogen.
Baumgartner selbst erschien nicht beim Prozess – er ließ sich durch Anwalt Severin Irsigler vertreten (siehe Interview). Der Extremsportler muss nun 1.500 Euro Strafe und 300 € Schmerzensgeld bezahlen.
Der Salzburger Anwalt Severin Irsigler vertrat Baumgartner vor Gericht. Er tobt über Urteil.
ÖSTERREICH: Was sagt Felix Baumgartner zu dem Urteil?
Severin Irsigler: Ich habe ihn noch nicht persönlich erreicht. Vermutlich wird er enttäuscht reagieren. Er fühlt sich unschuldig.
ÖSTERREICH: Ist Herr Baumgartner nun vorbestraft?
IRSIGLER: So nennt man das mundartlich, das ist richtig. Die rechtskräftige Verurteilung scheint nun fünf Jahre im Strafregister auf.
ÖSTERREICH: Was sagen Sie zum Richterspruch?
IRSIGLER: Ich bin vor allem von der Urteilsbegründung enttäuscht. Ich glaube meinem Mandanten, es war Notwehr.