Ihr Anwalt und die Richtervereinigung verwiesen auf Unschuldsvermutung.
Die Richterin, die in die Testamentsfälschungs-Affäre am Bezirksgericht Dornbirn verwickelt sein soll, ist suspendiert worden. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Linz wurde ihrem Anwalt Bertram Grass am Montag zugestellt. Diese Maßnahme sei wegen der hohen Medienaufmerksamkeit zu erwarten gewesen, so Grass. Die österreichische Richtervereinigung wies "angesichts der medialen Vorverurteilung" auf die Unschuldsvermutung hin.
Strenger Maßstab
Es sei kein dringender Tatverdacht
anzunehmen, hieß es laut Grass in dem Beschluss. Aus der Aktenlage könnten
auch keine konkreten Anhaltspunkte dafür entnommen werden, dass die Frau von
den Manipulationen
gewusst habe und den Hauptverdächtigen wegen einer Testamentsfälschung
kontaktierte. Angesichts der Position der Richterin werde ein "besonders
strenger Maßstab angesetzt, um jeden Anschein einer Vertuschung zu
vermeiden". Die Suspendierung sei eine "sichernde Maßnahme im dienstlichen
Interesse und zur Wahrung des Standesansehens". Ob die Anschuldigungen
stichhaltig seien, werde erst im Strafverfahren zu klären sein.
Seine Mandantin sei an einer raschen Aufklärung aller Umstände interessiert und habe volles Vertrauen in die Justiz, erklärte Grass weiter. "Sie wird zur Aufklärung alles nur Mögliche beitragen", betonte der Rechtsvertreter. Durch die bisherige Berichterstattung seien Ehre und Ansehen der Frau schwer beschädigt worden.
Die "Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter" wies in dem Zusammenhang auf die Wahrung der Unschuldsvermutung gegenüber "einer angesehenen und verdienstvollen Richterin und ehemaligen engagierten Standesvertreterin" hin. Sowohl medial wie vor Gericht fordere man eine faire Behandlung und ein faires Verfahren. Die Richterin dürfe auch allein aus ihrer dienstrechtlichen Funktion heraus keine Schlechterstellung gegenüber anderen Beschuldigten erfahren.